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   OLG Köln, 27.11.2014 - I-2 Wx 309/14   

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https://dejure.org/2014,43564
OLG Köln, 27.11.2014 - I-2 Wx 309/14 (https://dejure.org/2014,43564)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2014 - I-2 Wx 309/14 (https://dejure.org/2014,43564)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2014 - I-2 Wx 309/14 (https://dejure.org/2014,43564)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kosten der Löschung einer Vormerkung an mehreren Grundstücken

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchlöschungsgebühren für auf mehrere Grundstücke erstreckende Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 38 Abs. 3 S. 3
    Kosten der Löschung einer Vormerkung an mehreren Grundstücken

  • rechtsportal.de

    FamFG § 38 Abs. 3 S. 3
    Kosten der Löschung einer Vormerkung an mehreren Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 24.10.2016 - 2 Wx 403/16

    Gebühren für die Eintragung der Entlassung mehrerer Grundstücke aus der Mithaft

    Die Regelung in der Vorbemerkung 1.4 Abs. 3 S. 1 des Hauptabschnittes 4 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG betrifft indes nur Eintragungen des Eigentümers oder desselben Rechts ins Grundbuch (Senat, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14, FGPrax 2015, 93).

    Schon bei Inkrafttreten des GNotKG am 01.08.2013 war davon auszugehen, dass die Regelung der Vorbemerkung 1.4 Abs. 3 KV keinen allgemeinen Rechtsgedanken enthielt, sondern gemäß dem Wortlaut nur auf Eintragungen anzuwenden war, nicht aber auf Löschungen von Rechten, Veränderungen oder Entlassungen aus der Mithaft (Senat, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14, FGPrax 2015, 93).

  • OLG Köln, 23.01.2017 - 2 Wx 3/17

    Gerichtsgebühren für die Eintragung der Entlassung mehrerer Grundstücke aus der

    Die Regelung in der Vorbemerkung 1.4 Abs. 3 S. 1 des Hauptabschnittes 4 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG betrifft indes nur Eintragungen des Eigentümers oder desselben Rechts ins Grundbuch (Senat, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14, FGPrax 2015, 93).

    Schon bei Inkrafttreten des GNotKG am 01.08.2013 war davon auszugehen, dass die Regelung der Vorbemerkung 1.4 Abs. 3 KV keinen allgemeinen Rechtsgedanken enthielt, sondern gemäß dem Wortlaut nur auf Eintragungen anzuwenden war, nicht aber auf Löschungen von Rechten, Veränderungen oder Entlassungen aus der Mithaft (Senat, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14, FGPrax 2015, 93).

  • OLG Köln, 12.02.2015 - 2 Wx 30/15

    Gerichtsgebühren für die Löschung von Dienstbarkeiten mehrerer Grundstücke

    Unter einem Grundstück im Rechtssinne ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (Senat, Beschl. vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14; Demharter, GBO, 29. Aufl. 2014, § 2 Rn. 15 m.w.N.).

    Dem kann entnommen werden, dass der Absatz 3 für Löschungen gerade nicht gilt (Senat, Beschl. vom 27.11.2014 - 2 Wx 309/14; Korintenberg/Hey´l, a.a.O., KV Nr. 14140-14143 Rn. 26).

  • OLG Hamm, 25.09.2015 - 15 W 285/15

    Notargebühren bei Löschung einer an mehreren Wohnungseigentumsrechten

    Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung auf Löschungen hält der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (FGPrax 2015, 93, a. A. Korintenberg, GNotKG, 19. Auflage, Kommentierung zu Nr. 14150 - 14152, Rn.16) nicht für geboten.
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