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   OLG Köln, 28.02.2012 - I-9 U 158/11   

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https://dejure.org/2012,18098
OLG Köln, 28.02.2012 - I-9 U 158/11 (https://dejure.org/2012,18098)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2012 - I-9 U 158/11 (https://dejure.org/2012,18098)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - I-9 U 158/11 (https://dejure.org/2012,18098)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2012 - 9 U 158/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1210).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 212/07

    Formularmäßige Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Krankheitskosten bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2012 - 9 U 158/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1210).
  • LG Gießen, 30.08.1989 - 1 S 355/89
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2012 - 9 U 158/11
    Indem der Beklagte die Erklärung des Klägers vom 09.09.2008 durch die nach Maßgabe der anerkannten Quoten erfolgte Regulierung angenommen hat, ist nach den zutreffenden Feststellungen des Landgerichts zwischen den Parteien ein Schadenfeststellungsvertrag zustande gekommen (vgl. OLG Koblenz r+s 1988, 349; LG Gießen r+s 1991, 180).
  • OLG Hamm, 31.05.1978 - 20 U 305/77
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2012 - 9 U 158/11
    Bei diesem Schadenfeststellungsvertrag handelt es sich mangels gegenseitigen Nachgebens zwar nicht um einen Vergleich i.S. des § 779 BGB, wohl aber um einen vergleichsähnlichen Vertrag, auf den § 779 BGB entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Hamm VersR 1979, 149 m.w.N.; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 84 Rn. 38).
  • OLG Koblenz, 09.11.1987 - 12 U 1648/86
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2012 - 9 U 158/11
    Indem der Beklagte die Erklärung des Klägers vom 09.09.2008 durch die nach Maßgabe der anerkannten Quoten erfolgte Regulierung angenommen hat, ist nach den zutreffenden Feststellungen des Landgerichts zwischen den Parteien ein Schadenfeststellungsvertrag zustande gekommen (vgl. OLG Koblenz r+s 1988, 349; LG Gießen r+s 1991, 180).
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