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   OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06   

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OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06 (https://dejure.org/2007,5198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2007 - 2 U 37/06 (https://dejure.org/2007,5198)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2007 - 2 U 37/06 (https://dejure.org/2007,5198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Herausgabe eines Geschenkes bei Gefährdung des standesgemäßen Unterhalts des Beschenkten; Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches aus abgeleitetem Recht; Rechtliche Folgen einer Überleitungsanzeige durch einen Sozialhilfeträger; ...

  • Judicialis

    BSHG § 29; ; BSHG § 90; ; BSHG § 90 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § ... 195 n.F.; ; BGB § 196; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 528; ; BGB § 528 Abs. 1; ; BGB § 528 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 529 Abs. 2; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 1093; ; BGB § 2033 Abs. 1; ; BGB § 2325; ; BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2325 Abs. 2; ; BGB § 2326; ; BGB § 2326 Satz 2; ; BGB § 2329; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 2; ; EGBGB § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB § 6 Abs. 4; ; ZPO § 204 Abs. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines Nachlassgegenstandes an einen Dritten durch den Sozialhilfeträger; Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgrund einer Überleitungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02

    Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    b) Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend BGHZ 155, 57 ff.) hat die Überleitungsanzeige zur Folge, dass der Sozialhilfeträger mit unmittelbarer Wirkung die Rechtsstellung erlangt, die der zu Lebzeiten verarmte Schenker hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB innehat.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 155, 57;59; BGH NJW 2005, 670), der der Senat folgt, kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Schenkers in den hier in Rede stehenden Fällen, in denen ein Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht den Anspruch des Schenkers aus § 528 BGB gegen den Beschenkten geltend macht, allein auf dessen Einkommens- und Vermögenslage im Zeitpunkt der Bewilligung der Sozialhilfe an.

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1999 (NJW 2000, 728 ff.).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 155, 57;59; BGH NJW 2005, 670), der der Senat folgt, kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Schenkers in den hier in Rede stehenden Fällen, in denen ein Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht den Anspruch des Schenkers aus § 528 BGB gegen den Beschenkten geltend macht, allein auf dessen Einkommens- und Vermögenslage im Zeitpunkt der Bewilligung der Sozialhilfe an.
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Allein dies spricht schon eindeutig dafür, dass die Hilfeempfängerin außerstande war, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten (vgl. auch BGH NJW 1996, 987).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Ist ein Bereicherungsanspruch gegeben und treten - wie hier - die Voraussetzungen des § 818 Abs. 2 BGB erst später ein, ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit der Herausgabe maßgebend (vgl. BGH NJW 2006, 2847 [2851]; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl. 2007, § 818 Rdn. 19).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85

    Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers;

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Bei nicht teilbaren Gegenständen ist der Anspruch gemäß § 528 BGB von vorneherein auf Zahlung des entsprechenden Wertteils des Geschenkes gerichtet (vgl. nur BGH NJW 1986, 1606 [1607]).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04

    Beginn einer Fristverlängerung bei Fristende an einem Sonntag oder Feiertag

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Bei Ablauf der unverlängerten Begründungsfrist an einem Sonntag oder allgemeinen Feiertag beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages (vgl. BGH NJW 2006, 700 f.).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Auch wenn es sich bei der Erbengemeinschaft um ein Sondervermögen handelt, ist dieses Sondervermögen nicht vergleichbar einer juristischen Person derart verselbständigt, dass von einer eigenen Rechtspersönlichkeit der Erbengemeinschaft ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3389 zur Abgrenzung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft und jüngst BGH NJW 2006, 3715 zur Abgrenzung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Die von dem Kläger nunmehr erstmalig vorgelegte Schreiben, die von dem Beklagten nicht bestritten worden sind und bereits deshalb auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. nur BGH NJW 2005, 291), belegen eindeutig, dass zwischen den Parteien zeitnah nach der Überleitungsanzeige (13.2.2002) und damit bereits deutlich vor Eintritt der Verjährung (6.5.2003) Verhandlungen schwebten, die gem. § 203 BGB - die Vorschrift ist gem. der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB anwendbar - zu einer Hemmung der Verjährung führten.
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
    Auch wenn es sich bei der Erbengemeinschaft um ein Sondervermögen handelt, ist dieses Sondervermögen nicht vergleichbar einer juristischen Person derart verselbständigt, dass von einer eigenen Rechtspersönlichkeit der Erbengemeinschaft ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3389 zur Abgrenzung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft und jüngst BGH NJW 2006, 3715 zur Abgrenzung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 4268/11

    Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Will die Beklagte jedoch nur einen Teil der Schenkung, nämlich den auf den verarmten R. entfallenden Teil der aus ihrer Sicht gemeinsamen Zuwendung der "Eltern" (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. März 2007 - 2 U 37/06 - juris Rdnr. 33 ff. zum Schenkungsrückforderungsanspruch bei einer Schenkung einer Miterbengemeinschaft, wenn ein Miterbe verarmt), auf sich überleiten, muss sie diesen Anteil auch konkret bestimmen.
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