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   OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14   

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OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14 (https://dejure.org/2018,11017)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2018 - 11 U 147/14 (https://dejure.org/2018,11017)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2018 - 11 U 147/14 (https://dejure.org/2018,11017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • AG Köln, 06.05.2015 - 72 IN 514/13

    Zahlungsunfähigkeit bei einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Der Beklagte zu 2. hat mit Schriftsatz vom 06.11.2015 (Bl. 3115) beantragt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und festzustellen, dass sein Widerspruch vom 08.10.2015 gegen die Feststellung zur Insolvenztabelle unter der laufenden Nummer 24 im Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Köln 72 IN 514/13 begründet ist.

    die Forderung des Klägers in Höhe von 20.000.000,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.7.2007 zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Köln als Insolvenzgericht zum Aktenzeichen 72 IN 514/13 über das Vermögen des Beklagten zu 2. zur laufenden Nr. 24 festzustellen;.

    festzustellen, dass die zum Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Köln als Insolvenzgericht, Aktenzeichen 72 IN 514/13, zur laufenden Nr. 24 angemeldete Forderung des Klägers gegen den Beklagten zu 2. aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt;.

    hilfsweise, das Verfahren gegen den Beklagten zu 2. solange auszusetzen, bis die vom Kläger aufgrund des Hinweisbeschlusses des Senats vom 14.12.2016 am 30.03.2017 angemeldete, unbedingte Forderung des Klägers gegen den Beklagten zu 2. im Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Köln als Insolvenzgericht, Aktenzeichen 72 IN 514/13, geprüft und vom Verwalter, den Beklagten zu 2. oder einem anderen Gläubiger ganz oder teilweise nicht anerkannt worden ist.

  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 198/06

    Beweiskraft des Tatbestandes des erstinstanzlichen Urteils; Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozessgegners unter Umständen substantiiert zu erwidern hat (BGHZ 100, 190; BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112).

    Dies setzt allerdings voraus, dass sich die behaupteten Vorgänge in ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben (BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112) und es ihr zuzumuten ist, nähere Ausführungen zu machen.

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Zwar kann sich eine entsprechende Bindungswirkung aus § 563 Abs. 2 ZPO ergeben, der im Falle der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Oberlandesgericht sinngemäß Anwendung findet ( BGH NJW 92, 2831; Heßler - Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 563 ZPO Rn. 3).

    Entsprechend der Rechtslage in der Revisionsinstanz ist auch das Berufungsgericht grundsätzlich selbst an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung des landgerichtlichen Urteils zugrunde liegt, gebunden (BGH NJW 92, 2831; BGHZ 25, 200; BGHZ 51, 131).

  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83

    Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Hieraus folgt, dass eine Partei, soll ihr Vortrag beachtlich sein, auf Behauptungen des Prozessgegners unter Umständen substantiiert zu erwidern hat (BGHZ 100, 190; BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112).

    Dies setzt allerdings voraus, dass sich die behaupteten Vorgänge in ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben (BGH NJW-RR 1986, 60; BGH NJW-RR 2008, 112) und es ihr zuzumuten ist, nähere Ausführungen zu machen.

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    In diesem Fall kann der Zedent die Forderung des Zessionars im eigenen Namen geltend machen ohne die tatsächliche Rechtsinhaberschaft offenlegen zu müssen (BGH NJW 1999, 2110; BGH NJW 1978, 698; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1327).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH (BGHZ 78, 1) die Ansicht vertritt, die Hemmung könne auch durch Klage eines Nichtberechtigten eintreten, verkennt er den Umfang der vom BGH in dieser Entscheidung geäußerten Rechtsansicht.
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Für die gewillkürte Prozessstandschaft wird allerdings in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die Prozessführungsbefugnis in den Tatsacheninstanzen offengelegt wird, weil im Prozess klar sein muss, wessen Recht verfolgt wird (BGHZ 94, 117; BGHZ 108, 52; BGHZ 125, 196; jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 185 BGB, Rn. 54).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 490/00

    Bauzeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Wenn es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt, ist bei sachgerechter Abwägung der gegenseitigen Interessen der Darlehensvertragsparteien und unter Berücksichtigung des Sicherungszwecks anzunehmen, dass die Bank bei der Rückabwicklung des Vertrages - unerheblich aufgrund welchen Umstandes - weiterhin abgesichert sein und daher nach Verlust der Primäransprüche nunmehr die Schadensersatzansprüche erwerben sollte (vgl. auch BGH NJW 2002, 1568).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 18 U 1/95

    Unzulässiges Bestreiten des neuen Gläubigers einer Forderungsabtretung -

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1407; OLG Köln VersR 1992, 78).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
    Bei Schadensersatzansprüchen liegt Kenntnis von der Person des Schuldners vor, wenn die Verantwortlichkeit soweit geklärt ist, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage gegen den Schuldner erheben kann (BGH NJW 1993, 2303; BGH NJW 1988, 1146; BGHZ 48, 181).
  • OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88

    Wärmepumpenanlage; Außerhalb des versicherten Gebäudes; Zusatzheizung;

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 5 U 137/92
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch den Zedenten

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

  • OLG Köln, 14.02.1990 - 13 U 162/89

    Prozeßrechtlicher Schutz des Schuldners gegenüber dem Zessionar

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem

  • BGH, 21.05.2015 - III ZR 384/12

    Schadensersatzprozess eines Kapitalanlegers gegen eine insolvente

  • OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung

    Anders als bei der Irrtumsanfechtung setzt die Anfechtung gemäß § 123 BGB nicht voraus, dass der Getäuschte die Erklärung "bei verständiger Würdigung des Falles" nicht abgegeben haben würde (OLG Köln, Urteil vom 28. März 2018 - 11 U 147/14 -, Rn. 161, juris).
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