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   OLG Köln, 28.04.2011 - I-16 W 13/11   

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https://dejure.org/2011,6707
OLG Köln, 28.04.2011 - I-16 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2011 - I-16 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6707)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2011 - I-16 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage steht gegen eine ihn belastende gerichtliche Kostenentscheidung kein Anfechtungsrecht zu; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren nach dem WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter hat keine Rechtsmittel gegen eine zu seinen Lasten ergehende Kostenentscheidung gem. § 49 Abs. 2 WEG in der Berufungsinstanz, §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 321a, 567, 574 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 49 Abs. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren nach dem WEG; Kostenpflicht des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung gegen Verwalter: Rechtsmittel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmalige Kostenentscheidung gegen Verwalter im Berufungsverfahren: Kein Rechtsmittel! (IMR 2011, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1890
  • NZM 2012, 353
  • ZMR 2011, 984
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 13 T 33/08

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige Beschwerde eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11
    Nach fast einhelliger Meinung in Rspr. u. Lit. kann daher ein Verwalter die vom Amtsgericht getroffene Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung der §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 269 Abs. 5, 380 Abs. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (z. B. LG Frankfurt NJW 2009, 924; LG Berlin NJW 2009, 2544; LG München I NZM 2009, 868; Bärmann/Klein , WEG, 11. Auflage, § 49 Rz. 27;Riecke/Schmid/ Abramenko , WEG, 3. Auflage, § 49 Rz. 6; Lehmann-Richter ZWE 2009, 74, 75; Doetsch , NZM 2011, 97; Drasdo NJW-Spezial 2011, 97).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Senat scheidet aus; denn eine solche ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur bei einer zulässigen sofortigen Beschwerde möglich (BGH NJW 2004, 1112; BGH NJW-RR 2006, 286), was - wie ausgeführt - nicht der Fall ist.
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11
    Nach fast einhelliger Meinung in Rspr. u. Lit. kann daher ein Verwalter die vom Amtsgericht getroffene Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung der §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 269 Abs. 5, 380 Abs. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (z. B. LG Frankfurt NJW 2009, 924; LG Berlin NJW 2009, 2544; LG München I NZM 2009, 868; Bärmann/Klein , WEG, 11. Auflage, § 49 Rz. 27;Riecke/Schmid/ Abramenko , WEG, 3. Auflage, § 49 Rz. 6; Lehmann-Richter ZWE 2009, 74, 75; Doetsch , NZM 2011, 97; Drasdo NJW-Spezial 2011, 97).
  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11
    Nach fast einhelliger Meinung in Rspr. u. Lit. kann daher ein Verwalter die vom Amtsgericht getroffene Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung der §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 269 Abs. 5, 380 Abs. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (z. B. LG Frankfurt NJW 2009, 924; LG Berlin NJW 2009, 2544; LG München I NZM 2009, 868; Bärmann/Klein , WEG, 11. Auflage, § 49 Rz. 27;Riecke/Schmid/ Abramenko , WEG, 3. Auflage, § 49 Rz. 6; Lehmann-Richter ZWE 2009, 74, 75; Doetsch , NZM 2011, 97; Drasdo NJW-Spezial 2011, 97).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    Hierbei handelt es sich jedoch nach einhelliger und zutreffender Meinung um eine planwidrige Regelungslücke, die durch die analoge Anwendung von § 91a Abs. 2 ZPO und § 99 Abs. 2 ZPO zu schließen ist; infolgedessen ist gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde des Verwalters statthaft (vgl. nur OLG Köln, NJW 2011, 1890, 1891; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 49 Rn. 59; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 59 jeweils mwN).

    Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese - wie hier - zugelassen worden ist (vgl. OLG Köln, NJW 2011, 1890, 1891; Dötsch, ZMR 2015, 444, 445 f.; Lehmann-Richter, ZWE 2009, 74, 75; insoweit unzutreffend Timme/Elzer, aaO, § 49 Rn. 60: sofortige Beschwerde zum OLG).

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