Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2017 - I-6 U 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21935
OLG Köln, 28.04.2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2017 - I-6 U 152/16 (https://dejure.org/2017,21935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Handelsrechtliche Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften keine Marktverhaltensregel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; UWG § 3 a
    Wettbewerbswidrigkeit der Nichteinhaltung der Publizitätspflicht nach §§ 325 ff. HGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Publizitätspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die versteckte Leistungsverfügung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handelsrechtliche Publizitätspflicht keine Marktverhaltensregelung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzung der handelsrechtlichen Publizität ist doch kein Wettbewerbsverstoß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1048
  • NZG 2017, 992
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.12.1997 - C-97/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Aus dem Urteil des EuGH vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu-Entscheidung) ergibt sich, daß gesellschaftsrechtliche Publizitätsvorschriften nicht nur dem Schutz der Gesellschafter und Gläubiger, sondern der Unterrichtung aller dienen, die Interesse an der finanziellen Situation der Gesellschaft haben.

    Im Einzelnen ist darauf hinzuweisen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-97/96 (Daihatsu-Entscheidung) festgestellt hat, dass gesellschaftsrechtliche Publizitätsvorschriften nicht nur dem Schutz der Gesellschafter und Gläubiger, sondern der Unterrichtung aller dienen, die Interesse an der finanziellen Situation der Gesellschaft haben.

    Die Vielzahl der Gesetzesänderungen nach der vom Landgericht angeführten EuGH-Entscheidung (Rs. C-97/96, NJW 1998, 129 - Daihatsu ) zeigt auch, dass der Gesetzgeber mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte, eine effektive Durchsetzung durch einen wettbewerbsimmanenten Rechtsschutz zu eröffnen.

  • OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91

    Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Die Publizitätspflichten dienten insbesondere dem Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben, die so einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse erhielten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08. März 1991 - 2 Wx 1/91 -, BB 1991, 1748).

    Als Zweck des Gesetzes ist mit dem Landgericht Bonn der Schutz der Gläubiger und der übrigen Teilnehmer am Wirtschaftsleben anzunehmen (s.o.; OLG Köln, Beschluss vom 08. März 1991 - 2 Wx 1/91 -, BB 1991, 1748).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Diese liegt vor bei Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Auch zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass eine Norm dann den Interessen der Mitbewerber dient, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützt (BGH GRUR 2010, 654, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG München, 14.09.1995 - 29 U 3707/95
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung oder den einer Leistungsverfügung begehrt, hängt nicht vom Wortlaut, sondern von der einheitlichen Zielrichtung des Antrages ab (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG München, Urteil vom 14. September 1995 - 29 U 3707/95 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 152/16
    Beim Verfügungsgrund handelt es sich nach h. M. um eine besondere Form des Rechtsschutzbedürfnisses für das Eilverfahren, mithin eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung und nicht um ein Element der materiellen Begründetheit (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15 -, juris, Rn. 85; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 940, Rn. 4; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12, Rn. 3.12).
  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17

    Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen ein

    Aus dem von der Revision der Beklagten angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. April 2017 - 6 U 152/16, juris Rn. 27) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem

    Umgekehrt ist die Schwelle für die darzulegende Notlage höher anzusetzen, wenn die Rechtslage nicht zu Gunsten des Antragstellers zweifelsfrei ist und / oder eine Verweisung auf die Geltendmachung von Schadensersatz zumutbar ist (s. dazu auch OLG Köln GRUR 2017, 1048 Rn. 26 - Dampfreinigungsgeräte; OLG Frankfurt a.M. MMR 2011, 181, 182; LG Hamburg GRUR-RS 2022, 26049. Rn. 124 - 126; Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 940 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 28.06.2023 - 9 U 1947/22

    Berfung eines Herstellers für Nahrungsergänzungsmittel als Verfügungsbeklagte

    Des Weiteren besteht vorliegend ein Verfügungsgrund (vgl. insoweit zur Qualifikation als Sachurteilsvoraussetzung OLG Köln, NZG 2017, 992, 993, Rdnr. 19; OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932, 933, Rdnr. 72; Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler/Feddersen, a.a.O., § 12, Rdnr. 2.12, jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht