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   OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20   

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https://dejure.org/2021,18809
OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20 (https://dejure.org/2021,18809)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2021 - 6 U 160/20 (https://dejure.org/2021,18809)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 6 U 160/20 (https://dejure.org/2021,18809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Addierung der Mindestvertragslaufzeiten bei vorzeitigem Handy-Wechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 309 Nr. 9 Buchst. a); TKG § 43b
    Zulässigkeit von Vertragsverlängerungen oder Änderungen bei Mobilfunkverträgen; Verlängerung eines bestehenden Vertrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Vorzeitige Verlängerung des Mobilfunkvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines verlängerten Handy-Vertrages

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Verlängerung eines Mobilfunkvertrages mit neuem Smartphone ist Vertragsbindung über 2 Jahre hinaus zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung Handy-Vertrag auf insgesamt über zwei Jahre Laufzeit zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 539
  • MIR 2021, Dok. 054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20

    Verlängerung Handy-Vertrag auf insgesamt über zwei Jahre Laufzeit zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 31/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, die Beklagte unter Aufhebung des am 01.12.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn zu dem Aktenzeichen 11 O 31/20 zu verurteilen, wie in erster Instanz beantragt.

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Erforderlich ist, dass er durch die Auswahlmöglichkeit den Gehalt der Regelung mit gestalten kann und die Wahlfreiheit nicht durch Einflussnahme des Verwenders, sei es durch die Gestaltung des Formulars, sei es in anderer Weise überlagert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07, BGHZ 175, 76 Rn. 21, mwN; Coester-Waltjen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 309 Nr. 9 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Das ist nicht der Fall, wenn der Kunde nur die Wahl zwischen bestimmten, vom Verwender vorgegebenen Alternativen hat (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 103/04, NJW-RR 2006, 758; Basedow in MünchKomm/BGB aaO, § 205 Rn. 43).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Besteht zwischen den Parteien Streit über die Bedeutung von allgemeinen Begriffen, muss der Kläger die Begriffe hinreichend konkret umschreiben und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegen oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 Rn. 29 - World of Warcraft I).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, Urteil vom 10.01.2019 - I ZR 267/15, GRUR 2019, 813 Rn. 23 mwN - Cordoba II).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Selbst wenn die Vorschrift des § 309 Nr. 9 a BGB anzuwenden ist, ist eine zusätzliche Kontrolle nach § 307 BGB zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1992 - VIII ZR 235/91, NJW 1993, 326; Weiler in BeckOGK BGB aaO, § 309 Nr. 9 Rn. 21 f.).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Denn bei § 309 Nr. 9 a BGB handelt es sich um ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit, so dass die Billigung einer über zwei Jahre hinausreichenden Vertragsbindung schon bei Vorliegen eines anerkennenswerten Interesses auf eine den Gerichten versagte Gesetzeskorrektur hinausliefe (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213; Wurmnest in MünchKomm/BGB, 8. Aufl., § 309 Rn. 12).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2018 - I ZR 108/17, GRUR 2019, 627 Rn. 16 mwN - Deutschland-Kombi).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10

    Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Vielmehr hat der Senat die erstinstanzliche Auslegung der Vereinbarung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - diese sind vorliegend auch im Rahmen des Berufungsverfahrens in weiten Teilen unstreitig - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt (vgl. BGH aaO; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010, 2 U 45/10, juris).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Berufung in § 513 Abs. 1 und § 529 Abs. 1 ZPO schränken die Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts nicht dahin ein, dass das Berufungsgericht an eine zumindest vertretbare Auslegung der Vereinbarungen der Parteien durch das Landgericht gebunden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004, VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83).
  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22

    Inanspruchnahme einer Anbieterin von öffentlich zugänglichen

    Das Oberlandesgericht Köln geht hingegen davon aus, dass § 43b Satz 1 TKG aF nur die Erstlaufzeit eines Telekommunikationsvertrags erfasst und demzufolge keine Vorgaben für die Vereinbarung einer (weiteren) Mindestlaufzeit bei einer bloßen Inhaltsänderung eines bereits bestehenden Vertrags macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2021 - I-6 U 160/20, juris Rn. 96 ff, zu § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB, und Rn. 112 mit Bezugnahme auf LG Bonn, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 11 O 31/20, juris Rn. 84 f).
  • LG Köln, 15.10.2020 - 15 O 69/20
    Das OLG Düsseldorf führt hierzu mit Beschluss v. 31.03.2020 - 6 U 160/20 - aus:.
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