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   OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20   

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https://dejure.org/2022,19717
OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20 (https://dejure.org/2022,19717)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2022 - 22 U 151/20 (https://dejure.org/2022,19717)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 22 U 151/20 (https://dejure.org/2022,19717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1
    Ansprüche aus einem außerordentlich gekündigten Gewerbemietverhältnis; Verletzung der Ankündigungspflicht von Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung (IMR 2023, 103)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unangekündigte Bauarbeiten rechtfertigen fristlose Kündigung! (IBR 2023, 159)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2016 - VI ZB 33/15

    Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine unselbstständige

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20
    Die unzulässige Hauptberufung ist daher in eine unselbständige Anschlussberufung umzudeuten (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2016 - VI ZB 33/15, NJW-RR 2016, 445 Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20
    Die Beschwer der Beklagte hinsichtlich des dem Grunde nach zugesprochenen Zahlungsantrags entspricht dem Wert der geltend gemachten Klageforderung in Höhe von 494.812 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 116/09, juris Rn. 6; Sanger, ZPO, 9. Aufl., § 304 Rn. 16).
  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20
    Eine Kostenquotelung ist auch nicht vor dem Hintergrund angezeigt, dass die unzulässige Hauptberufung der Klägerin in eine Anschlussberufung umzudeuten ist (vgl. BGH, Beschluss vom XII ZB 175/06, juris Rn. 6 ff. [zur Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung]).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2022 - 22 U 151/20
    Da die Bauarbeiten durch die von der Beklagten beauftragte Verwalterin angekündigt worden sein sollen, ist davon auszugehen, dass ihr bei dieser entsprechende Erkundigungen möglich wären (vgl. zur prozessualen Informationsbeschaffungspflicht auch BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, 613).
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