Rechtsprechung
OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 134, 164 Abs. 1, 664, 675; WEG §§ 12, 26
Keine unzulässige Substitution bei Bevollmächtigung eines Dritten durch Wohnungseigentumsverwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentumsrechtliche Ausgestaltung der Voraussetzung der Verwalterzustimmung zur Übertragung des Wohnungseigentums; Voraussetzungen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Vornahme einer beantragten Eintragung einer Wohnungseigentümerstellung im Grundbuch
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.03.2000 - 4 T 105/00
- OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91
Auftragsübertragung an Dritten
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
Sie liegt vor, wenn der Beauftragte einem Dritten die Geschäftsbesorgung ganz oder in Teilbereichen in eigener Verantwortung überläßt (BayObLG 1990, 173; BGH - III ZR 133/91 - vom 17.12.92 = NJW 1993, 1704 = MDR 1993, 1178 = WM 1993, 658;… Palandt-Sprau, BGB, 59. Aufl., § 664 Rdnr. 2;… Soergel-Beuthien, 12. Aufl., § 664, Rdnr. 3 - jeweils mit weiteren Nachweisen).Ist einem Beauftragten die Substitution gestattet, so haftet er nur für ein Verschulden bei Auswahl des Substituten, falls nicht, haftet er für das Verhalten des Substituten nach § 278 BGB (BGH - III ZR 133/91 - vom 17.12.92 = NJW 93, 1704 = MDR 93, 1178 = WM 93, 658).
- BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92
Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung …
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
Der Vertrag zwischen Verwalter und einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (BGH NJW-RR 1993, 1227 = WM 1994, 161). - LG Bonn, 24.03.2000 - 4 T 105/00
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 31. Juli 2000 wird der angefochtene Beschluß des Landgerichts Bonn vom 24. März 2000 - 4 T 105/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.