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   OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00   

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https://dejure.org/2000,13979
OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00 (https://dejure.org/2000,13979)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.08.2000 - 2 Wx 45/00 (https://dejure.org/2000,13979)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 2000 - 2 Wx 45/00 (https://dejure.org/2000,13979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentumsrechtliche Ausgestaltung der Voraussetzung der Verwalterzustimmung zur Übertragung des Wohnungseigentums; Voraussetzungen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Vornahme einer beantragten Eintragung einer Wohnungseigentümerstellung im Grundbuch

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
    Sie liegt vor, wenn der Beauftragte einem Dritten die Geschäftsbesorgung ganz oder in Teilbereichen in eigener Verantwortung überläßt (BayObLG 1990, 173; BGH - III ZR 133/91 - vom 17.12.92 = NJW 1993, 1704 = MDR 1993, 1178 = WM 1993, 658; Palandt-Sprau, BGB, 59. Aufl., § 664 Rdnr. 2; Soergel-Beuthien, 12. Aufl., § 664, Rdnr. 3 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ist einem Beauftragten die Substitution gestattet, so haftet er nur für ein Verschulden bei Auswahl des Substituten, falls nicht, haftet er für das Verhalten des Substituten nach § 278 BGB (BGH - III ZR 133/91 - vom 17.12.92 = NJW 93, 1704 = MDR 93, 1178 = WM 93, 658).

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
    Der Vertrag zwischen Verwalter und einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein auf Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag (BGH NJW-RR 1993, 1227 = WM 1994, 161).
  • LG Bonn, 24.03.2000 - 4 T 105/00
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 2 Wx 45/00
    Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 31. Juli 2000 wird der angefochtene Beschluß des Landgerichts Bonn vom 24. März 2000 - 4 T 105/00 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.
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