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OLG Köln, 28.08.2002 - 13 U 145/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.06.2001 - 9 O 572/00
- OLG Köln, 28.08.2002 - 13 U 145/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.1985 - III ZR 211/83
Auszahlung der Darlehensvaluta durch Auszahlung auf ein debitorisch geführtes …
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2002 - 13 U 145/01
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Darlehensvaluta nicht in irgendeiner Form dem Vermögen der Klägerin als Darlehensnehmerin zugeflossen wäre, sondern in der Hand eines in erster Linie im Sicherungsinteresse der Beklagten als kreditgebender Bank eingeschalteten Dritten weiterhin ihrer Verfügung unterworfen geblieben wäre (BGH, Urteil vom 07.03.1985 - III ZR 211/83 - NJW-RR 1986, 140).