Rechtsprechung
OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ausschluß Beweismittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolge des fruchtlosen Ablaufs einer nach § 379 Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmten Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses für einen Sachverständigen; Parteifähigkeit einer juristischen Person nach ihrer Liquidation und Löschung im Handelsregister
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.12.1995 - 86 O 97/94
- OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1291
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.05.1989 - III ZR 96/87
Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - Parteifähigkeit einer vermögenslos …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......". - BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90
Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits früher (VersR 1991, 562) ausgeführt:. - BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78
Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......".
- BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (…BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......". - BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66
Einziehung des KPD-Vermögens
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (…BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......". - BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78
Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Zwar hat der BGH entschieden, daß eine juristische Person, deren Liquidation beendet ist und die im Register gelöscht wurde, parteiunfähig wird mit der Folge, daß eine gegen sie bereits anhängige Klage unzulässig wird (BGHZ 74, 212 a. A. BAG NJW 82, 1831 unter 4 zweifelnd auch BAG AP § 50 ZPO Nr. 6 unter B I). - BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78
Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung. - BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83
Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung. - BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81
Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung. - BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79
Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH
Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
Zwar hat der BGH entschieden, daß eine juristische Person, deren Liquidation beendet ist und die im Register gelöscht wurde, parteiunfähig wird mit der Folge, daß eine gegen sie bereits anhängige Klage unzulässig wird (BGHZ 74, 212 a. A. BAG NJW 82, 1831 unter 4 zweifelnd auch BAG AP § 50 ZPO Nr. 6 unter B I).
- OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1362/02
Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als kein Verfahrensfehler; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Heidelberg, 28.09.2016 - 1 S 11/15
Berufung im Schadenersatzprozess nach Kfz-Unfall: Berücksichtigung von …
Denn der fruchtlose Ablauf der nach §§ 402, 379 ZPO bestimmten Frist zur Einzahlung des Auslagenvorschusses hat nicht grundsätzlich zur Folge, dass das Beweismittel nicht mehr genutzt werden kann; allerdings kann eine Zurückweisung gem. § 296 Abs. 2 ZPO in Betracht kommen (BGH NJW 1998, 761; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1151, OLG Köln, NJW-RR 1997, 1291; LG Berlin, NJW-RR 2007, 674).