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   OLG Köln, 28.10.2008 - 16 Wx 140/08   

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https://dejure.org/2008,12901
OLG Köln, 28.10.2008 - 16 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,12901)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2008 - 16 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,12901)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 16 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,12901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis eines Betreuers, Nichtübertragung eines Aufgabenkreises

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1 S. 2; ; FGG § ... 27 Abs. 1; ; FGG § 68a; ; FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 69g Abs. 2 S. 2; ; FGG § 69i Abs. 6; ; BGB § 1899 Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Betreuers bei Bestellung mehrerer Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögenssorge für den Sohn, wenn die Geschwister heillos zerstritten sind?

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 70
  • FamRZ 2009, 1005
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 50/00

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2008 - 16 Wx 140/08
    Von dieser Vorschrift werden nämlich nur die Fälle des § 1899 Abs. 3 BGB erfasst, wenn also mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenkreis betraut worden sind, nicht jedoch der hier vorliegende Fall der Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise nach § 1899 Abs. 1 BGB (OLG Hamm NJW 2001, 1800; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 69g FGG Rdn. 11; Keidel/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69g Rdn. 9).
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 16 Wx 69/06

    Anregungen naher Angehöriger zur Auswechselung des Betreuers nach Abschluss des

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2008 - 16 Wx 140/08
    Der Sachverhalt ist nämlich nicht vergleichbar mit dem, der der Senatsentscheidung vom 23.08.2006 - 16 Wx 69/06 - zugrunde liegt.
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