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   OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96   

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OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96 (https://dejure.org/1997,8072)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.1997 - 27 U 82/96 (https://dejure.org/1997,8072)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 27 U 82/96 (https://dejure.org/1997,8072)
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  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91

    Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Diese Klausel verlagert lediglich den Zeitpunkt des auf den dinglichen Rechtserwerb abstellenden (vgl. Palandt/Putzo, § 571 Rn. 13) § 571 BGB vor und stimmt im Kern mit Vertragsregelungen in solchen Fällen überein, die vom Bundesgerichtshof nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtskaufs, sondern in Anwendung der Vorschriften über die Sachmängelhaftung entschieden worden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385).

    Auch die Abrede in Absatz 3 Satz 3 über eine verhältnismäßige Kürzung des Kaufpreises bei einem die Jahressumme von 6, 5 Millionen DM unterschreitenden Mietertrag mag zwar - ebenso wie weitere Vertragsregelungen - bei einem (gewöhnlichen) Kaufvertrag über ein vermietetes Grundstück eine Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB bedeuten (vgl. BGH NJW 1993, 1385); sie führt aber nicht zur Anwendung des § 437 BGB.

    Dies gilt nicht nur bei (gewöhnlichen) Kaufverträgen über vermietete Grundstücke, für die im Fall von Mindererträgen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gewährleistungsregeln über den Sachkauf Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; WPM 1982, 1278; NJW-RR 1990, 972, 1161; NJW 1993, 1385), sondern auch dann, wenn das Rechtsgeschäft wegen seiner besonderen Ausgestaltung, etwa als Bauträgervertrag, eine andere Vertragsform aufweist.

    Der schon erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge haftet zwar der Vorkäufer eines vermieteten Hausgrundstücks grundsätzlich nach §§ 459 Abs. 2, 462, 463 BGB, wenn er dem Käufer einen Mietertrag zugesichert hat, der tatsächlich nicht zu erzielen ist (BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385; vgl. auch BGH NJW 1997, 129).

  • BGH, 30.09.1986 - VI ZR 161/85

    Begriff des Tierhalters; Begriff des Tierhüters

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    In der Berufung auf den Formmangel ist in aller Regel ein arglistiges Verhalten nicht zu sehen (BGH WPM 1963, 173; 1970, 1480; NJW 1987, 949; NJW-RR 1990, 518; Palandt/Putzo, § 566 Rn. 12).

    Hierbei hat der Gesetzgeber bewußt nicht zwischen der Bindung der Vertragspartner untereinander und eines Grundstückserwerbers unterschieden (BGH NJW 1987, 949).

  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Die Erklärung der Beklagten in Absatz 3 Satz 1, daß der Mietvertrag die Vereinbarungen mit dem Mieter vollständig und wahrheitsgemäß wiedergebe, entspricht ihrem Sinn nach derjenigen Klausel, die einem vom Bundesgerichtshof unter dem Aspekt der Sachmängelgewährleistung entschiedenen Rechtsstreit zugrundegelegen hatte (BGH NJW 1981, 45).

    Ebenso hat der Verkäufer eines Hausgrundstücks nach §§ 459 Abs. 2, 462, 463 BGB einzustehen, sofern er im notariellen Kaufvertrag versichert, daß ein in Bezug genommener Mietvertrag ungekündigt ist, tatsächlich aber das Mietverhältnis ruht (BGH NJW 1981, 45; WPM 1982, 1278).

  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89

    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Diese Klausel verlagert lediglich den Zeitpunkt des auf den dinglichen Rechtserwerb abstellenden (vgl. Palandt/Putzo, § 571 Rn. 13) § 571 BGB vor und stimmt im Kern mit Vertragsregelungen in solchen Fällen überein, die vom Bundesgerichtshof nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtskaufs, sondern in Anwendung der Vorschriften über die Sachmängelhaftung entschieden worden sind (BGH NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385).

    Der schon erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge haftet zwar der Vorkäufer eines vermieteten Hausgrundstücks grundsätzlich nach §§ 459 Abs. 2, 462, 463 BGB, wenn er dem Käufer einen Mietertrag zugesichert hat, der tatsächlich nicht zu erzielen ist (BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; NJW-RR 1990, 1161; NJW 1993, 1385; vgl. auch BGH NJW 1997, 129).

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Dies gilt nicht nur bei (gewöhnlichen) Kaufverträgen über vermietete Grundstücke, für die im Fall von Mindererträgen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gewährleistungsregeln über den Sachkauf Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1980, 1457; 1981, 46; WPM 1982, 1278; NJW-RR 1990, 972, 1161; NJW 1993, 1385), sondern auch dann, wenn das Rechtsgeschäft wegen seiner besonderen Ausgestaltung, etwa als Bauträgervertrag, eine andere Vertragsform aufweist.

    Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB kann dabei auch die Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses sein (BGH NJW-RR 1990, 972).

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    In der Berufung auf den Formmangel ist in aller Regel ein arglistiges Verhalten nicht zu sehen (BGH WPM 1963, 173; 1970, 1480; NJW 1987, 949; NJW-RR 1990, 518; Palandt/Putzo, § 566 Rn. 12).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    In solchen Fällen reicht es aus, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was früher bereits formgültig niedergelegt war; denn der Erwerber kann sich bereits anhand der vorhandenen Vertragsurkunden ein zuverlässiges und vollständiges Bild machen (BGH NJW-RR 1988, 201; 1992, 654; NJW 1992, 2284).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Bei der Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens ist für die Zulässigkeit der Feststellungsklage freilich auch zu verlangen, daß der Anspruchsteller die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts dartut (BGH NJW 1993, 654, 2182; 1996, 1063).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1995 - 10 U 164/94

    Schriftformerforderniss für Miet- und Pachtverträge

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    Ausgangspunkt der Beurteilung, nach welchen Maßstäben sich die Schriftform im Sinne von § 566 BGB richtet, ist der Sinn und Zweck dieser Bestimmung, einen Grundstückserwerber im Hinblick auf § 571 BGB über das Bestehen und den Inhalt langfristig abgeschlossener Mietverträge zuverlässig zu unterrichten; ihm soll durch die Formvorschrift erleichtert werden, sich exakte Kenntnis darüber zu verschaffen, in welche Rechte und Pflichten er mit Rücksicht auf den Grundsatz, daß Kauf Miete nicht bricht, eintritt (BGH WPM 1987, 1286; NJW 1992, 2284; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1417).
  • BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 326/86

    Wahrung der Schriftform durch Nachtrag zum Grundstücksmietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
    In solchen Fällen reicht es aus, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was früher bereits formgültig niedergelegt war; denn der Erwerber kann sich bereits anhand der vorhandenen Vertragsurkunden ein zuverlässiges und vollständiges Bild machen (BGH NJW-RR 1988, 201; 1992, 654; NJW 1992, 2284).
  • BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88

    Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung;

  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 41/87

    Unterhaltspflicht des arbeitsunfähigen Unterhaltsschuldners nach Kündigung des

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 191/93

    Berücksichtigung des Ausfalls von Forderungen im Gesellschaftskonkurs im Konkurs

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67

    Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 251/80

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in einem

  • BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 285/88

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei Verzicht des Vermieters auf einen

  • BGH, 20.01.1977 - VII ZR 129/76

    Feriensache - Bausache

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 10 U 39/95
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 212/95

    Minderung des Kaufpreises bei Fehlen einer von zwei zugesicherten Eigenschaften

  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen

  • BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68

    Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

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