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   OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08   

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https://dejure.org/2009,25354
OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08 (https://dejure.org/2009,25354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2009 - 12 UF 39/08 (https://dejure.org/2009,25354)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 12 UF 39/08 (https://dejure.org/2009,25354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 341 Abs. 1 S. 2; ZPO § 338 S. 2
    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • rechtsportal.de

    ZPO § 341 Abs. 1 S. 2; ZPO § 338 S. 2
    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Aachen, 08.04.2008 - 20 F 266/04

    Anrechenbares Einkommen eines vollbeschäftigten Ehegatten gegenüber dem noch in

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    - Familiengericht - Aachen vom 8.4.2008 - 20 F 266/04 - wie folgt ab-geändert und neu gefasst:.

    Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 12.10.2006 - 20 F 266/04 - wird insoweit verworfen, als der Beklagte verurteilt ist, an die Klägerin folgenden Unterhalt zu zahlen:.

    Der Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 8.4.2008, Aktenzeichen 20 F 266/04, teilweise abzuändern und das Versäumnisurteil des Familiengerichts Aachen vom 12.10.2006 insoweit aufzuheben, als der Beklagte verurteilt wurde, für den Zeitraum Juli 2004 bis September 2004 Unterhalt überhaupt zu zahlen, 2. ab Oktober 2004 höheren Unterhalt als monatlich 888 Euro, 3. ab Januar 2005 höheren Unterhalt als monatlich 626 Euro, 4. ab April 2005 höheren monatlichen Unterhalt als 26 Euro, 5. ab Januar 2006 höheren monatlichen Unterhalt als 71 Euro.

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Eine irrtümliche Auffassung der Partei oder des Anwalts bildet nur dann einen Entschuldigungsgrund, wenn der Irrtum bei Würdigung der besonderen Umstände des Falles auch durch die äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht zu vermeiden war (BGH, Beschluss vom 11.3.1952, NJW 1952, 665).

    Dies gilt in besonderer Weise angesichts der großen Bedeutung, die den Fristen im Zivilprozess zukommt (BGH, Beschluss vom 11.3.1952, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Nach alldem kommt es nicht mehr darauf an, ob eine Wiedereinsetzung nach § 234 III ZPO ausgeschlossen ist, weil der Antrag erst nach dem Ablauf eines Jahres, von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet, gestellt wurde, oder ob der Anwendung des § 234 III ZPO das verfassungsrechtliche Gebot des fairen Verfahrens entgegensteht ( BVerfG, Beschluss vom 15.4.2004, NJW 2004, 2149).
  • BGH, 16.06.1994 - V ZB 12/94

    Sorgfaltspflichten des mit der Durchführung der Berufung beauftragten

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Darüber hinaus muss die Wiedereinsetzung bereits dann versagt werden, wenn das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wenigstens mitursächlich für die Fristversäumnis war (BGH, Beschluss vom 16.6.1994, NJW 1994, 2299).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Von daher berühren die Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung, insbesondere die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, über die Einzelfallentscheidung hinaus nachhaltig die Interessen der Allgemeinheit (BGH, Beschluss vom 7.7.2004, NJW-RR 2004, 1651).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 22/75

    Formularmäßiger Darlehens- und Sicherungsvertrag mit selbstschuldnerischer

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil stellt als Prozessfortsetzungsbedingung eine Sachverhandlungs- und Sachurteilsvoraussetzung dar, die in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfen ist; ein Versäumnisurteil wird formell und materiell rechtskräftig, wenn die Frist zur Einlegung des Einspruchs abgelaufen ist, ohne dass die einspruchsberechtigten Parteien diesen Rechtsbehelf eingelegt haben; jeder erneuten sachlichen Verhandlung und Entscheidung über die in Anspruch genommene Rechtsfolge im selben Verfahren (Prozessfortsetzung) oder in einem anderen Verfahren (Prozesserneuerung) stehen dann die formelle oder die materielle Rechtskraft entgegen, die beide auch im öffentlichen Interesse liegen; die Zulässigkeit des Einspruchs stellt eine Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die in Anspruch genommene Rechtsfolge dar (BGH Urteil vom 21.6.1976, NJW 1976, 1940).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1994 (VersR 1995, 680) lag die erste Zustellung eines Urteils mit einem der Jahreszahl nach falschen Aktenzeichen der Empfangsbekenntnisse zugrunde.
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01

    Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Durch eine spätere erneute Zustellung wird keine neue Einspruchsfrist in Gang gesetzt (BGH, Beschluss vom 20.10.2005, NJW-RR 2006, 563, zur Rechtsmittelfrist; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97

    Rechtsmittelfrist bei Versäumnisurteil; Rechtsmittelfrist, Versäumnisurteil;

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Insoweit folgt der Senat der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine unterbliebene Belehrung nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist hindert (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, OLGR 2008, 157; OLG Köln, Urteil vom 8.10.1997, VersR 1998, 1302; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 338, Rdn. 4; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 340, Rdn. 8 ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08
    Insoweit folgt der Senat der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine unterbliebene Belehrung nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist hindert (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, OLGR 2008, 157; OLG Köln, Urteil vom 8.10.1997, VersR 1998, 1302; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 338, Rdn. 4; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 340, Rdn. 8 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

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