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   OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09   

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https://dejure.org/2010,3239
OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09 (https://dejure.org/2010,3239)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2010 - I-6 U 177/09 (https://dejure.org/2010,3239)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - I-6 U 177/09 (https://dejure.org/2010,3239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2
    Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 2 UWG; § 542 ZPO
    Bei einer einstweiligen Verfügung sollten nicht noch lange Verhandlungen geführt werden / Zum Entfall der Dringlichkeit

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zögerliches Verhalten im einstweiligen Rechtsschutz lässt Dringlichkeit entfallen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz entfällt bei zögerlichem Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.03.2018, I-20 U 114/17, im Anschluss an OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; GRUR-RR 2018, 95; aA Isele WRP 2017, 1050) ist es zwar dringlichkeitsschädlich, wenn der Antragsteller, der eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, gegen ihm bekannt gewordene Verstöße des Antragsgegners nicht in angemessener Zeit mit Anträgen auf Verhängung von Ordnungsmitteln vorgeht, was die Zustellung einer Ausfertigung nach § 750 ZPO voraussetzt.
  • KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09

    Vorübergehender Vollstreckungsverzicht - Dringlichkeitsschädlicher

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09 - Whiskey-Cola und OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, Magazindienst 2010, 532).(Rn.4).
  • KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10

    Vollzug einer Auskunftsverfügung

    Unbeschadet der - obergerichtlich umstrittenen - Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines - wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren - Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Weiterführung OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, GRUR-RR 2010, 448; Fortführung KG Berlin, 11. Mai 2010, 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951) (Rn.4) .
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
    (lauterkeitsrechtliche) Dringlichkeitsvermutung jedenfalls dann, wenn in den nachfolgenden Monaten konkrete und mit zeitlichen Limits zur Beantwortung versehene Vorschläge zur Beilegung des Rechtsstreits nicht unterbreitet werden (OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2010, 6 U 177/09 = GRUR-RR 2010, 448).
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