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   OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07   

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https://dejure.org/2007,3235
OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07 (https://dejure.org/2007,3235)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 Wx 4/07 (https://dejure.org/2007,3235)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 Wx 4/07 (https://dejure.org/2007,3235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft (AG); Feststellung der Nichtigkeit einer Aufsichtsratswahl bei einer AG; Gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrates bei Bestehen eines von der Hauptversammlung bestimmten Aufsichtsrates

  • Judicialis

    AktG § 104; ; AktG § ... 104 Abs. 1; ; AktG § 104 Abs. 2; ; AktG § 104 Abs. 2; ; AktG § 104 Abs. 2 S. 2; ; AktG § 241 ff.; ; AktG § 246 a; ; AktG §§ 250 f.; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 146 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104 Abs. 2 Satz 2 § 246a § 250
    Keine gerichtliche Bestellung gewählter Aufsichtsratmitglieder zur Vermeidung rückwirkender Folgen einer erfolgreichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 508
  • FGPrax 2007, 143
  • WM 2007, 837
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00

    Ersatzbestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07
    Die in § 104 Abs. 1 und 2 des AktG eingeräumte Möglichkeit, einen Aufsichtsrat durch das Gericht zu bestellen, soll die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaft erhalten und sicherstellen, wenn die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates nicht mehr gegeben ist (vgl. Hüffer, a. a. O., § 104 Rdn. 1; siehe auch OLG Hamm FGPrax 2000, 122 f.).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07
    a) Eine Analogie setzt nach gesicherter Rechtsauffassung voraus, dass das Gesetz eine planungswidrige Regelungslücke enthält und der zur beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Analogie nur BGH ZIP 2007, 352).
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Wx 41/11

    Zulässigkeit der aufschiebend bedingten Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

    Eine unzulässige Einschränkung des gerichtlichen Ermessensspielraumes, wie ihn der Senat im Beschluss vom 29. März 2007 (2 Wx 4/07, FGPrax 2007, 143 = ZIP 2008, 508; Bl. 1232 ff. d.A.) angenommen habe, entstehe durch den Antrag auf aufschiebend bedingte Bestellung nicht.

    Sie macht sich die Argumentation des Senats in seinen Beschlüssen vom 29. März 2007 (2 Wx 4/07, a.a.O.) und vom 21. April 2009 (2 Wx 32/09; Bl. 1467 ff. d.A.) zu eigen.

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 29. März 2007 - 2 Wx 4/07 - (Bl. 1232 ff d.A.), auf den wegen der Einzelheiten der Argumentation Bezug genommen wird, ausgeführt, dass weder eine planwidrige Regelungslücke noch eine Vergleichbarkeit der Tatbestände vorliege.

    c) Ebenso hält der Senat an seiner bereits im Beschluss vom 29. März 2007 - 2 Wx 4/07 - dargelegten Auffassung fest, dass eine aufschiebend bedingte Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern das Registergericht in unzulässiger Weise in seinem Auswahlermessen beeinträchtigen würde.

    Der Geschäftswert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt (entsprechend der Wertfestsetzung im Verfahren 2 Wx 4/07).

  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Der Senat folgt im weiteren der überzeugenden Auffassung von Habersack (MünchKommAktG-Habersack § 101 Rn 70; nun zustimmend Hüffer a.a.O. § 101 Rn 18)), der zufolge das fehlerhaft bestellte Aufsichtsratsmitglied, wenn es - wie vorliegend - die Bestellung angenommen und das Mandat tatsächlich wahrgenommen hat, auch für die Beschlussfassung und sonstiges organschaftliches Handeln bis zur Beendigung seiner Organstellung (Rn 73) wie ein wirksam bestelltes Organmitglied zu behandeln ist (im Ergebnis ebenso OLG Köln WM 2007, 837).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Ihr obliegen die gleichen Rechte und Pflichten, wie einem fehlerfrei bestellten Aufsichtsratsmitglied (vgl. OLG Köln WM 2007, 837; MünchKomm-Semler, AktG 2. Auf. § 101 Rz. 232 m. w. Nachw.).".

    Ihr obliegen die gleichen Rechte (Vergütung) und Pflichten, wie einem fehlerfrei bestellten Aufsichtsratsmitglied (vgl. OLG Köln WM 2007, 837; Kammerurteil vom 25.9.2007 - 3-05 O 195/07 - ; MünchKomm-Semler, AktG 2. Auf. § 101 Rz. 232 m. w. Nachw.).

  • OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung

    Zutreffend hat insofern das OLG Köln in den Entscheidungen vom 29.03.2007 (BeckRS 2007, 8237) und vom 23.02.2011 (FGPrax 2011, 153) auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber trotz der bekannten Problematik der Rückwirkung einer erfolgreichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage weder bei der Einfügung des § 246 a AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 22.09.2005 (UMAG) noch bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Jahr 2009 einen Anlass gesehen hat, den Anwendungsbereich des § 104 AktG zu erweitern.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 399/07

    Voraussetzung der gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer

    Abgesehen von den Fällen eines gesicherten rechtlichen Erkenntnisstandes, von dem hier nicht ausgegangen werden kann, ist es nicht Aufgabe des Registergerichts im Verfahren zur Bestellung eines Notvorstandes, vorgreiflich über eine vor dem Prozessgericht schwebende Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zu befinden (vgl. ebenso für das Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsräten OLG Köln FGPrax 2007, 143).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09

    Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG

    Ein weiterer Wertungswiderspruch ergibt sich daraus, dass die h. M. bei der fehlerhaften, in Vollzug gesetzten Bestellung des Aufsichtsrats diesem zwar die Pflichten eines Aufsichtsrats mit entsprechenden Haftungsfolgen auferlegt (vgl. BGH, Urteil vom 3.07.2006 - II ZR 151/04, BGHZ 168, 188, Juris-Rz. 14; die Handlungsberechtigung des Aufsichtsratsmitglieds bejahend auch OLG Köln, AG 2007, 822, Juris-Rz. 9; Schürnbrand, a. a. O., 610 m. w. N. in Fußn. 6; Kölner KommAktG/Hopt/Roth, 4. Aufl. 2007, § 101, Rz. 218), ihm korrespondierende Mitverwaltungsrechte aber nicht zugesteht.
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung

    Ihr obliegen die gleichen Rechte und Pflichten, wie einem fehlerfrei bestellten Aufsichtsratsmitglied (vgl. OLG Köln WM 2007, 837; OLG Köln, Beschl. v. 23.2.2011, BeckRS 2011, 04521; Habersack in MünchKomm AktG, 3. Aufl., § 101 Rz. 69 ff).
  • AG Bonn, 21.12.2010 - 19 HRB 4148

    Aufschiebend bedingte Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern mit Rückwirkung ist

    Wie das Oberlandesgericht Köln aufgrund gleichartiger Anträge der Beteiligten zu 1) bereits in seinen Beschlüssen vom 29.03.2007 - 2 Wx 4/07 - und vom 21.04.2009 -2 Wx 32/09 zutreffend ausgeführt hat, lässt sich die von der Beteiligte zu 1) begehrte Bestellung eines bereits durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds, dessen Wahl durch Klage angefochten ist, weder auf eine direkte noch auf eine analoge Anwendung des § 104 Abs. 2 AktG stützen.
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