Rechtsprechung
OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; BGB § 675
Aufklärungspflichten des Anwalts bei verjährten Forderungen - rechtsportal.de
BGB § 276 § 675
Verjährter Anspruch darf nicht eingeklagt werden - Rechtsanwalt; Regress; Verjährung; Rechtsschutzversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blumentöpfe auf der Fensterbank sind zulässig!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken sowie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen entsprechen normalen Mietgebrauch - Kein Erstattungsanspruch gegen Mieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 21 O 89/93
- OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93
Papierfundstellen
- VersR 1994, 942
- BB 1994, 1522
- AnwBl 1994, 522
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91
Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen …
Auszug aus OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93
Er muß den Verjährungsbeginn prüfen und für die rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung sorgen (BGH NJW 1994, 2741; 1992, 820) und für den Fall, dass die Forderung verjährt ist, hierauf vor Klageerhebung ausdrücklich hinweisen, weil eine verjährte Forderung grundsätzlich nicht durchsetzbar ist (BGH VersR 1994, 94 ff. [96]). - BGH, 23.09.1993 - III ZR 139/92
Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines …
Auszug aus OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93
Er muß den Verjährungsbeginn prüfen und für die rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung sorgen (BGH NJW 1994, 2741; 1992, 820) und für den Fall, dass die Forderung verjährt ist, hierauf vor Klageerhebung ausdrücklich hinweisen, weil eine verjährte Forderung grundsätzlich nicht durchsetzbar ist (BGH VersR 1994, 94 ff. [96]).
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Dass Duschgele und Shampoos in Duschen benutzt werden, entspricht dem normalen Gebrauch ( OLG Köln , Urteil vom 29.04.1994, Az.: 19 U 201/93, u.a. in: WuM 1995, Seiten 582 f. ).Die Beklagte hat hier nämlich ausweislich des Gutachtens eine Imprägnierung auf die Natursteinfliesen gerade nicht auftragen lassen, was aber vorliegend notwendig gewesen wäre ( OLG Köln , Urteil vom 29.04.1994, Az.: 19 U 201/93, u.a. in: WuM 1995, Seiten 582 f. ).