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   OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93   

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https://dejure.org/1994,2293
OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93 (https://dejure.org/1994,2293)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.1994 - 19 U 201/93 (https://dejure.org/1994,2293)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 1994 - 19 U 201/93 (https://dejure.org/1994,2293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 675
    Aufklärungspflichten des Anwalts bei verjährten Forderungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 675
    Verjährter Anspruch darf nicht eingeklagt werden - Rechtsanwalt; Regress; Verjährung; Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blumentöpfe auf der Fensterbank sind zulässig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken sowie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen entsprechen normalen Mietgebrauch - Kein Erstattungsanspruch gegen Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 675

Verfahrensgang

  • LG Köln - 21 O 89/93
  • OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 942
  • BB 1994, 1522
  • AnwBl 1994, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93
    Er muß den Verjährungsbeginn prüfen und für die rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung sorgen (BGH NJW 1994, 2741; 1992, 820) und für den Fall, dass die Forderung verjährt ist, hierauf vor Klageerhebung ausdrücklich hinweisen, weil eine verjährte Forderung grundsätzlich nicht durchsetzbar ist (BGH VersR 1994, 94 ff. [96]).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 139/92

    Drittschützende Amtspflicht gegenüber Erwerber bei Erteilung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.1994 - 19 U 201/93
    Er muß den Verjährungsbeginn prüfen und für die rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung sorgen (BGH NJW 1994, 2741; 1992, 820) und für den Fall, dass die Forderung verjährt ist, hierauf vor Klageerhebung ausdrücklich hinweisen, weil eine verjährte Forderung grundsätzlich nicht durchsetzbar ist (BGH VersR 1994, 94 ff. [96]).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Dass Duschgele und Shampoos in Duschen benutzt werden, entspricht dem normalen Gebrauch ( OLG Köln , Urteil vom 29.04.1994, Az.: 19 U 201/93, u.a. in: WuM 1995, Seiten 582 f. ).

    Die Beklagte hat hier nämlich ausweislich des Gutachtens eine Imprägnierung auf die Natursteinfliesen gerade nicht auftragen lassen, was aber vorliegend notwendig gewesen wäre ( OLG Köln , Urteil vom 29.04.1994, Az.: 19 U 201/93, u.a. in: WuM 1995, Seiten 582 f. ).

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