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   OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12   

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https://dejure.org/2012,43321
OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12 (https://dejure.org/2012,43321)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2012 - 4 UF 78/12 (https://dejure.org/2012,43321)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 4 UF 78/12 (https://dejure.org/2012,43321)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten:

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12
    Denn die Bestimmung des Kindergeldberechtigten ist einseitig widerrufbar ( vgl.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010 - 15 UF 225/09 - zitiert nach Juris Rn. 4 ).

    Allerdings enthält die genannte Vorschrift keine Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das Familiengericht die Bezugsberechtigungsbestimmung zu treffen ist; anerkannt ist, dass das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat ( vgl. etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 - zitiert nach Juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 33 Wx 68/05 - zitiert nach Juris Rn. 9 ).

    Insoweit wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Kindergeld stehe vorrangig demjenigen zu, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen zur Erfüllung des Kindesunterhalts erbringt, was in der Regel auf die Person zurückfalle, die das Kind in ihrer Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (sog. Obhutsprinzip, vgl.: Blümich-Treiber, a. a. O., Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 7; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 - zitiert nach Juris Rn. 10, das bei gleichwertigen wirtschaftlichen Unterhaltsleistungen dann aber den finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil bevorzugen will ).

    Der Verfahrenswert richtet sich nach § 51 Abs. 3 FamGKG, da das Verfahren eine Unterhaltssache, aber keine Familienstreitsache i. S. v. § 112 FamFG ist ( so auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 11 ).

  • OLG München, 27.01.2006 - 33 Wx 68/05

    Bezugsberechtigung des Kindergeldes nach Maßgabe des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12
    Allerdings enthält die genannte Vorschrift keine Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das Familiengericht die Bezugsberechtigungsbestimmung zu treffen ist; anerkannt ist, dass das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat ( vgl. etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 - zitiert nach Juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 33 Wx 68/05 - zitiert nach Juris Rn. 9 ).

    Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass sich die zu treffende Ermessensentscheidung an dem Sinn des Kindergelds zu orientieren hat, das der Sicherung des Existenzminimums von Kindern durch Entlastung der Familie dient, also am Wohl des Kindes ( OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, a. a. O., Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.08.2008, a. a. O., Rn. 17; Blümich-Treiber, EStG, 113. Aufl. November 2011, § 64 Rn. 39 ).

  • OLG Stuttgart, 28.08.2008 - 8 W 310/08

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten:

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12
    Allerdings enthält die genannte Vorschrift keine Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das Familiengericht die Bezugsberechtigungsbestimmung zu treffen ist; anerkannt ist, dass das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat ( vgl. etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 - zitiert nach Juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 33 Wx 68/05 - zitiert nach Juris Rn. 9 ).

    Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass sich die zu treffende Ermessensentscheidung an dem Sinn des Kindergelds zu orientieren hat, das der Sicherung des Existenzminimums von Kindern durch Entlastung der Familie dient, also am Wohl des Kindes ( OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, a. a. O., Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.08.2008, a. a. O., Rn. 17; Blümich-Treiber, EStG, 113. Aufl. November 2011, § 64 Rn. 39 ).

  • OLG Schleswig, 01.12.2003 - 13 WF 187/03

    Kindergeldberechtigung bei objektiv gleichen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12
    Insoweit wird teilweise die Auffassung vertreten, dass Kindergeld stehe vorrangig demjenigen zu, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen zur Erfüllung des Kindesunterhalts erbringt, was in der Regel auf die Person zurückfalle, die das Kind in ihrer Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt (sog. Obhutsprinzip, vgl.: Blümich-Treiber, a. a. O., Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 7; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.12.2003 - 13 WF 187/03 - zitiert nach Juris Rn. 10, das bei gleichwertigen wirtschaftlichen Unterhaltsleistungen dann aber den finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil bevorzugen will ).
  • OLG Dresden, 30.12.2013 - 20 WF 1043/13

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend die Berechtigung zum Kindergeldbezug

    Das Familiengericht hätte seine Ermessensentscheidung allein an dem Sinn des Kindergeldes orientieren müssen, das der Sicherung des Existenzminimums von Kindern durch Entlastung der Familie dient, also dem Wohl des Kindes (OLG Köln Beschluss vom 29.05.2012 - 4 UF 78/12, zitiert nach juris; OLG München a.a.O.).
  • OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13

    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des

    Vielmehr könnte eine derart angenommene wirtschaftliche Bedeutung nur Grundlage für eine angemessene Erhöhung des Festwertes von 300 EUR darstellten, wie sie etwa vom OLG Köln (Beschluß vom 29. Mai 2012 - 4 UF 78/12 - BeckRS 2013, 02973 = juris) im Hinblick auf eine ebenfalls für mehrere Jahre in die Vergangenheit reichende Bestimmung des Kindergeldberechtigten mit der Festsetzung eines Verfahrenswerts nach der Gebührenstufe bis 1.000 EUR erfolgt ist.
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 12 UF 105/14

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Bestimmung der Bezugsberechtigung für

    Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung kommt der Bestimmung der Bezugsberechtigung also nicht zu (abweichend OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2012 - 4 UF 78/12 - zitiert nach juris, Rz. 31).
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