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   OLG Köln, 29.06.1999 - 25 UF 54/99   

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https://dejure.org/1999,9844
OLG Köln, 29.06.1999 - 25 UF 54/99 (https://dejure.org/1999,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.1999 - 25 UF 54/99 (https://dejure.org/1999,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 25 UF 54/99 (https://dejure.org/1999,9844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensänderung; Einwilligungsersetzung ; Rechtspfleger; Beschwerde ; Verfahrensfehler ; Anhörungspflicht ; Abhilfeverfahren; Aufhebung; Zurückverweisung

  • Judicialis

    BGB § 1618 Satz 4 n.F.; ; FGG § 19; ; FGG § 52; ; FGG § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 13.02.1995 - BT-Drs 13/489
    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1999 - 25 UF 54/99
    Zutreffend hat das Amtsgericht berücksichtigt, daß § 1618 n. F. BGB das Interesse des anderen Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und dem Kind schützt (BT-Drs. 13/489 Seite 92; Bäuml/Wax, Familienrechtskommentar 1998, § 1618 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).
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