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   OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02   

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https://dejure.org/2003,10933
OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02 (https://dejure.org/2003,10933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2003 - 24 U 129/02 (https://dejure.org/2003,10933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 24 U 129/02 (https://dejure.org/2003,10933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfall eines Werklohnanspruchs i.F.d. Kündigung des Vertrages aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund durch den Auftraggeber; Bedeutung einer Setzung einer angemessenen Frist unter Androhung der Vertragsauflösung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt bei verzögerter und schleppender Architektenplanung! (IBR 2004, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 02.11.1989 - 7 U 60/89

    Koppelungsverbot und preisgekrönter Entwurf eines Architekten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    In diesem Fall kann der Unternehmer und damit auch ein Architekt nur den Anteil des Honorars verlangen, der den tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht (BGH NJW-RR 1990, 1110; NJW 1997, 3018; 1999, 3556; BauR 2003, 881).

    Da der Einwand, der Architektenvertrag sei wegen eines den Vertragszweck gefährdenden Verhaltens des Architekten aus wichtigem Grund gekündigt worden, im Hinblick auf den Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB eine rechtsvernichtende Einwendung ist, hat der Auftraggeber deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 1990, 1110).

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    In diesem Fall kann der Unternehmer und damit auch ein Architekt nur den Anteil des Honorars verlangen, der den tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht (BGH NJW-RR 1990, 1110; NJW 1997, 3018; 1999, 3556; BauR 2003, 881).

    Auszugehen ist von dem - auf den Fall des Rücktritts entsprechend anwendbaren - Grundsatz, dass nach einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund dem Architekten derjenige Anteil des Honorars zusteht, der den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entspricht (BGH NJW-RR 1990, 1109; NJW 1997, 3018).

  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Fehlt es an einer vertraglichen Fristbestimmung, so hat der Auftragnehmer im Zweifel nach Vertragsschluss mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen (BGH BauR 2001, 946; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 1361; Erman/Seiler § 636 Rn. 2; Staudinger/Peters § 636 Rn. 5).

    Zwar trifft es zu, dass die Fälligkeit des Werks erst mit Ablauf der angemessenen Fertigstellungsfrist eintritt (BGH BauR 2001, 946).

  • LG Kiel, 31.05.1989 - 5 S 8/89
    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist dann gegeben, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW-RR 1989, 1250; NJW 1997, 259; 2000, 2990; BauR 2003, 881).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Auszugehen ist von dem - auf den Fall des Rücktritts entsprechend anwendbaren - Grundsatz, dass nach einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund dem Architekten derjenige Anteil des Honorars zusteht, der den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entspricht (BGH NJW-RR 1990, 1109; NJW 1997, 3018).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist dann gegeben, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW-RR 1989, 1250; NJW 1997, 259; 2000, 2990; BauR 2003, 881).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01

    Architekt; Bauvorhaben; Schlussrechnung; Prüfbarkeit; Baugenehmigung; Bauamt;

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Da zudem aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen, ist die Auslegung einer "Kündigung" des Werkvertrags als Erklärung eines Rücktritts nach § 636 BGB durchaus möglich (BGH NJW 2001, 2024, 2025; vgl. auch OLG Oldenburg BauR 2002, 502).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1994 - 10 U 14/93

    Schadensersatz wegen Verzuges ohne vereinbarte Fertigstellungsfrist?

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Fehlt es an einer vertraglichen Fristbestimmung, so hat der Auftragnehmer im Zweifel nach Vertragsschluss mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen (BGH BauR 2001, 946; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 1361; Erman/Seiler § 636 Rn. 2; Staudinger/Peters § 636 Rn. 5).
  • AG Düsseldorf, 29.04.1992 - 29 C 1754/92
    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Davon abgesehen setzt im Rahmen des § 636 BGB a.F. eine zu kurz bemessene Zeitspanne eine angemessene Frist in Lauf (BGH NJW-RR 1992, 1143).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 204/80

    Wirksamkeit der Kündigung eines Belegarztvertrages - Verstoß gegen die Pflicht

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02
    Vor allem bei der Auslegung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung und einer Umdeutung in eine solche ist wegen der unterschiedlichen Konsequenzen im allgemeinen Zurückhaltung geboten (BGH NJW 1981, 977; 1982, 2603; 1998, 76; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98

    Rücktritt bei verspäteter Herstellung des Werks

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

    Zwar kann ein Architektenvertrag auch ohne Vereinbarung vertraglicher Fristen aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt (OLG Köln, IBR 2004, 378).
  • OLG Bremen, 05.05.2011 - 5 U 41/10

    Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Architekten-Honorars wegen

    Bei einem Architektenvertrag kann gleichwohl auch ohne vertragliche Frist ein wichtiger Kündigungsgrund bestehen, sofern der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.07.2003, Az.: 24 U 129/02 - zitiert nach [...]).
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