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   OLG Köln, 29.08.2008 - 19 U 55/08   

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https://dejure.org/2008,9058
OLG Köln, 29.08.2008 - 19 U 55/08 (https://dejure.org/2008,9058)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2008 - 19 U 55/08 (https://dejure.org/2008,9058)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2008 - 19 U 55/08 (https://dejure.org/2008,9058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 580 Nr. 7 b); ; ZPO §§ 580 ff.; ; ZPO § 582; ; ZPO § 586 Abs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 2; ; ZPO § 587; ; ZPO § 589 Abs. 1; ; ZPO § 589 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 589 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 589 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 582; ZPO § 580 Nr. 7b
    Begründung der Restitutionsklage mit einer nachträglich aufgefundenen Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2008 - 19 U 55/08
    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 582 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, WM 1974, 264), der sich der Senat anschließt, bereits auf der Ebene der Zulässigkeit der Restitutionsklage zu prüfen und nicht erst im Rahmen der Prüfung, ob diese begründet ist, ein Restitutionsgrund also tatsächlich vorliegt (so aber z.B. Zöller/Greger, § 582 Rz. 2); im Ergebnis ist dieser Streit nur von untergeordneter Bedeutung, da jedenfalls Einigkeit dahingehend besteht, dass die Voraussetzungen des § 582 ZPO von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. MK/Braun, § 582 ZPO Rz. 2).

    Wird eine Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 7 b) ZPO auf eine nachträglich aufgefundene Urkunde gestützt, so sind nach ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, die vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden ist (vgl. BGH, WM 1974, 264, 265 m.w.N.), an die Sorgfaltspflichten der betreffenden Prozesspartei strenge Anforderungen zu stellen.

    Ein Verschulden im Sinne des § 582 ZPO liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei eine während des Rechtsstreits in ihrem Gewahrsam befindliche, aber infolge ungenügender Ordnung in ihren Geschäftsunterlagen oder infolge mangelhafter Nachforschung unbemerkt gebliebene Urkunde erst nachträglich vorlegt (BGH WM 1974, 264 f.; RGZ 99, 168 ff; MK/Braun, aaO, Rz. 7 m.w.N.).

  • RG, 17.05.1920 - VI 49/20

    Restitutionsklage auf das Auffinden einer Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2008 - 19 U 55/08
    Ein Verschulden im Sinne des § 582 ZPO liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei eine während des Rechtsstreits in ihrem Gewahrsam befindliche, aber infolge ungenügender Ordnung in ihren Geschäftsunterlagen oder infolge mangelhafter Nachforschung unbemerkt gebliebene Urkunde erst nachträglich vorlegt (BGH WM 1974, 264 f.; RGZ 99, 168 ff; MK/Braun, aaO, Rz. 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 W 18/14

    Begründetheit der Zeugnisverweigerung wegen Selbstbelastung bei Einstellung des

    Der nach § 3 ZPO zu schätzende Gegenstandswert des Zwischenstreits und damit auch des Beschwerdeverfahrens über das Zeugnisverweigerungsrecht ist mit einem Streitwert von 1 Mio EUR, was in etwa einer Quote von 1/5 des Streitwertes der Hauptsache entspricht, zu bemessen, da sich die Beweisfrage auf die gesamte Hauptsache bezieht (vgl. hierzu auch: OLG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 19 W 19/08, OLGR Köln 2009, 565-565; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, Prozessrecht aktiv 2010, 157-158).
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