Rechtsprechung
OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.01.1998 - 29 O 177/97
- OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98
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- BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87
Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 80, 872; BGHZ 103, 284 = NJW 88, 2042; NJW 89, 302; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 93, 361;… Rau/Dürrwächter-Stadie, UStG-Komm., § 14 Rdnr. 89 ff. m. w. N.), daß es für die Frage eines Zurückbehaltungsrechts nicht allein auf die objektive Steuerpflicht des Leistenden ankommt, bei ernsthaften Zweifeln an der Steuerpflichtigkeit ist diesem vielmehr die Ausstellung einer Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer so lange nicht zumutbar, wie das zuständige Finanzamt den Vorgang nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat. - BGH, 14.01.1980 - II ZR 76/79
Rechnung: Gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer
Auszug aus OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 80, 872; BGHZ 103, 284 = NJW 88, 2042; NJW 89, 302; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 93, 361;… Rau/Dürrwächter-Stadie, UStG-Komm., § 14 Rdnr. 89 ff. m. w. N.), daß es für die Frage eines Zurückbehaltungsrechts nicht allein auf die objektive Steuerpflicht des Leistenden ankommt, bei ernsthaften Zweifeln an der Steuerpflichtigkeit ist diesem vielmehr die Ausstellung einer Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer so lange nicht zumutbar, wie das zuständige Finanzamt den Vorgang nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat. - BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 80, 872; BGHZ 103, 284 = NJW 88, 2042; NJW 89, 302; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 93, 361;… Rau/Dürrwächter-Stadie, UStG-Komm., § 14 Rdnr. 89 ff. m. w. N.), daß es für die Frage eines Zurückbehaltungsrechts nicht allein auf die objektive Steuerpflicht des Leistenden ankommt, bei ernsthaften Zweifeln an der Steuerpflichtigkeit ist diesem vielmehr die Ausstellung einer Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer so lange nicht zumutbar, wie das zuständige Finanzamt den Vorgang nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat. - OLG Köln, 22.09.1992 - 22 U 38/92
GMBH; SACHEINLAGE UMSATZSTEUERPFLICHT
Auszug aus OLG Köln, 29.09.1998 - 15 U 27/98
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 80, 872; BGHZ 103, 284 = NJW 88, 2042; NJW 89, 302; siehe auch OLG Köln, NJW-RR 93, 361;… Rau/Dürrwächter-Stadie, UStG-Komm., § 14 Rdnr. 89 ff. m. w. N.), daß es für die Frage eines Zurückbehaltungsrechts nicht allein auf die objektive Steuerpflicht des Leistenden ankommt, bei ernsthaften Zweifeln an der Steuerpflichtigkeit ist diesem vielmehr die Ausstellung einer Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer so lange nicht zumutbar, wie das zuständige Finanzamt den Vorgang nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.