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   OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19   

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OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19 (https://dejure.org/2019,51319)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2019 - 1 RVs 163/19 (https://dejure.org/2019,51319)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - 1 RVs 163/19 (https://dejure.org/2019,51319)
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  • OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Bei einer solchen Sachlage hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 31 Ss 27/12 mit Beschluss vom 23.07.2012 u.a. Folgendes ausgeführt:.

    Diese Belehrung wird einhellig als wesentliche Förmlichkeit bei einer auf § 163b Abs. 1 S. 1 StPO gestützten Identifizierungsmaßnahme angesehen, deren Fehlen regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Diensthandlung führt (s. jüngst KG StraFo 2019, 460 ; weiter OLG Hamm NStZ 2013, 62 ; OLG Celle NZV 2013, 409 {410}; OLG Düsseldorf NJW 1991, 580 ; weit. Nachw. bei MüKo- StGB -Bosch a.a.O Rz. 41, Fn, 263).

    Aus der Reichweite der Verordnungsermächtigung folgt daher, dass die allgemeine Verkehrskontrolle allein präventiven Zwecken, namentlich der allgemeinen Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs - etwa der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustandes von Fahrzeug und Ladung usw. - dient, ohne dass ein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs bzw. zum Erhalten seiner Ordnung und Sicherheit vorliegt (vgl. OLG Celle NZV 2013, 409 [410] = DAR 2012, 644 = StV 2013, 25 ; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm, BayObLG a.a.O. Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513 ).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

    Aus den genannten Gründen sieht sich der Senat mit seiner Entscheidung auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der - tragend zu § 36 Abs. 1 StVO - ausgeführt hat, dass die Weisung auf die straßenverkehrsrechtliche Eingriffsbefugnis jedenfalls im Falle einer bereits begangenen, in ihrer verkehrsbeeinträchtigenden Wirkung nicht fortwirkenden Verkehrsordnungswidrigkeit nicht gestützt werden könne (BGHSt 32, 248 (252 f.)).

  • BayObLG, 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86

    Zur Frage, wann die Weisung zum Anhalten bußgeldbewehrt ist

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Aus der Reichweite der Verordnungsermächtigung folgt daher, dass die allgemeine Verkehrskontrolle allein präventiven Zwecken, namentlich der allgemeinen Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs - etwa der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustandes von Fahrzeug und Ladung usw. - dient, ohne dass ein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs bzw. zum Erhalten seiner Ordnung und Sicherheit vorliegt (vgl. OLG Celle NZV 2013, 409 [410] = DAR 2012, 644 = StV 2013, 25 ; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Diese Belehrung wird einhellig als wesentliche Förmlichkeit bei einer auf § 163b Abs. 1 S. 1 StPO gestützten Identifizierungsmaßnahme angesehen, deren Fehlen regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Diensthandlung führt (s. jüngst KG StraFo 2019, 460 ; weiter OLG Hamm NStZ 2013, 62 ; OLG Celle NZV 2013, 409 {410}; OLG Düsseldorf NJW 1991, 580 ; weit. Nachw. bei MüKo- StGB -Bosch a.a.O Rz. 41, Fn, 263).

    Das wird angenommen für Konstellationen, in welchen der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist oder die Belehrung den Zweck der Maßnahme gefährden würde (vgl. KG StraFo 2019; 460; OLG Hamm, NStZ 2013, 62 [63 f.); OLG Celle BeckRS 2011, 19407; KG NJW 2002, 3789 ).

  • OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Ss OWi 473/83
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Ob eine andere Sichtweise noch andauernder Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 387 ; OLG Hamm VRS 65, 230 ; s.a. Dvorak JR 1982, 446 ff.), muss der Senat daher nicht entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss OWi 531/85
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Ob eine andere Sichtweise noch andauernder Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 387 ; OLG Hamm VRS 65, 230 ; s.a. Dvorak JR 1982, 446 ff.), muss der Senat daher nicht entscheiden.
  • OLG Hamm, 28.04.1983 - 3 Ss OWi 386/83
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm, BayObLG a.a.O. Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513 ).
  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00

    Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot;

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Das wird angenommen für Konstellationen, in welchen der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist oder die Belehrung den Zweck der Maßnahme gefährden würde (vgl. KG StraFo 2019; 460; OLG Hamm, NStZ 2013, 62 [63 f.); OLG Celle BeckRS 2011, 19407; KG NJW 2002, 3789 ).
  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Das wird angenommen für Konstellationen, in welchen der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist oder die Belehrung den Zweck der Maßnahme gefährden würde (vgl. KG StraFo 2019; 460; OLG Hamm, NStZ 2013, 62 [63 f.); OLG Celle BeckRS 2011, 19407; KG NJW 2002, 3789 ).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19
    Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv agieren kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar (BGHSt 62, 123 - bei Juris Tz: 25 ff.).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

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