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OLG Köln, 30.01.1998 - 6 U 73/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beteiligung an stillen Reserven
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 3; HGB § 280
Irreführende Werbung mit garantierter Beteiligung an stillen Reserven - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.03.1997 - 31 O 762/96
- OLG Köln, 30.01.1998 - 6 U 73/97
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 375
- VersR 1998, 1094
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1983 - I ZR 106/81
Kofferschaden
Auszug aus OLG Köln, 30.01.1998 - 6 U 73/97
Schließlich gehe das Landgericht nicht darauf ein, daß entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil "Kofferschaden" (GRUR 1983/654) bei der Prüfung des Erklärungsinhalts einer Werbeaussage auch die dort in bezug genommenen Versicherungsbedingungen oder Vertragsbedingungen zu berücksichtigen seien.Die Beklagte habe zudem - anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 1993 (GRUR 1983/654) zugrunde liegenden Fall - in ihren Werbeunterlagen auf die "Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung" nicht im Hinblick auf den Leistungsumfang verwiesen, sondern lediglich erklärt, an welcher Stelle der Verbraucher die in dem Werbeprospekt enthaltene Garantiezusage schriftlich fixiert wiederfinde.
Die von der Beklagten angeführten Erwägungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 9. Juni 1983 "Kofferschaden" (GRUR 1983/654 f.) führen zu keiner anderen Beurteilung, denn diesen Ausführungen des Bundesgerichtshofs ist gerade nicht zu entnehmen, daß bei der Prüfung des Erklärungsinhalts einer Werbeaussage stets die in bezug genommenen Versicherungsbedingungen zu berücksichtigen seien.