Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9856
OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2009,9856)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2009 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2009,9856)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 6 U 181/08 (https://dejure.org/2009,9856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO §§ 708 ff; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 711 S. 2; ; ZPO § 712; ; ZPO § 719 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 3; ; StGB § 284

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verfassungswidrigerklärung einer Norm durch das Bundesverfassungsgericht für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich nicht rechtskräftiger Entscheidung unzulässig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    Sie meinen insbesondere, die Vollstreckungsgegenklage müsse erfolgreich sein, soweit sie sich gegen die Senatsentscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des am 14.9.2007 verkündeten Urteils im Verfahren 6 U 63/06 richte.

    1.) Nach Verkündung der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Senatsentscheidung vom 14.9.2007 im Verfahren 6 U 63/06, gegen die derzeit das Revisionsverfahren I ZR 156/07 bei dem Bundesgerichtshof anhängig ist, hat sich das BVerfG in einem Kammer-Beschluss vom 22.11.2007 (NVwZ 08, 301), der einen "Altfall" aus der Zeit vor Verkündung des sog. "Oddset-Urteils" des BVerfG (NJW 06, 1261 ff) zum Gegenstand hat, nochmals mit dem Fragenkomplex der Zulässigkeit von Verboten der Vermittlung von Sportwetten befasst.

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    1.) Nach Verkündung der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Senatsentscheidung vom 14.9.2007 im Verfahren 6 U 63/06, gegen die derzeit das Revisionsverfahren I ZR 156/07 bei dem Bundesgerichtshof anhängig ist, hat sich das BVerfG in einem Kammer-Beschluss vom 22.11.2007 (NVwZ 08, 301), der einen "Altfall" aus der Zeit vor Verkündung des sog. "Oddset-Urteils" des BVerfG (NJW 06, 1261 ff) zum Gegenstand hat, nochmals mit dem Fragenkomplex der Zulässigkeit von Verboten der Vermittlung von Sportwetten befasst.

    Dass der BGH einen derartigen Antrag nach § 719 Abs. 2 ZPO - durch Beschluss vom 13.3.2008 (I ZR 156/07) - bereits abgelehnt hat, macht die Vollstreckungsgegenklage nicht zulässig.

  • BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00

    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    Das gilt insbesondere, weil der Vollstreckungsschuldner, der einen Antrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 375) einen Einstellungsantrag gleichwohl auf solche die besondere Härte einer Vollstreckung begründende Umstände stützen kann, die während des Berufungsverfahrens noch nicht vorgelegen haben.
  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 55/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei anhängigem Scheidungsverfahren - Möglichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    Allerdings ist der Beschluss nur unter den engen, hier nicht gegebenen Voraussetzungen des § 321 a ZPO anfechtbar (vgl. näher Zöller-Herget, ZPO, 27. Auflage, § 719 Rz 10; § 707 Rz 22 m.w.N.), der BGH kann seine Entscheidung aber - worauf auch ein entsprechender Antrag gerichtet werden kann - wieder ändern (vgl. BGH FamRZ 89, 849; Herget a.a.O., § 719 Rz 10; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., §§ 707 Rz 14; 719 Rz 7; Krüger in Münchner Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 719 Rz 16; Stein/Jonas-Münzberg, ZPO, 22. Aufl., §§ 707 Rz 29 f; 719 Rz 3; Hartmann, ZPO, 67. Aufl. § 719 Rz 12).
  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    1.) Die Berufung der Kläger gegen das am 11.9.2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 209/08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    1.) Nach Verkündung der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Senatsentscheidung vom 14.9.2007 im Verfahren 6 U 63/06, gegen die derzeit das Revisionsverfahren I ZR 156/07 bei dem Bundesgerichtshof anhängig ist, hat sich das BVerfG in einem Kammer-Beschluss vom 22.11.2007 (NVwZ 08, 301), der einen "Altfall" aus der Zeit vor Verkündung des sog. "Oddset-Urteils" des BVerfG (NJW 06, 1261 ff) zum Gegenstand hat, nochmals mit dem Fragenkomplex der Zulässigkeit von Verboten der Vermittlung von Sportwetten befasst.
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
    1.) Nach Verkündung der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Senatsentscheidung vom 14.9.2007 im Verfahren 6 U 63/06, gegen die derzeit das Revisionsverfahren I ZR 156/07 bei dem Bundesgerichtshof anhängig ist, hat sich das BVerfG in einem Kammer-Beschluss vom 22.11.2007 (NVwZ 08, 301), der einen "Altfall" aus der Zeit vor Verkündung des sog. "Oddset-Urteils" des BVerfG (NJW 06, 1261 ff) zum Gegenstand hat, nochmals mit dem Fragenkomplex der Zulässigkeit von Verboten der Vermittlung von Sportwetten befasst.
  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08

    Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung

    4.) Ohne Erfolg berufen sich die Schuldner auch auf ihr Vorbringen in der Sache 31 O 209/08 LG Köln = 6 U 181/08 OLG Köln, in der sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage Einwände gegen den Titel geltendgemacht haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht