Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, 2 Wx 18/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81715
OLG Köln, 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, 2 Wx 18/20 (https://dejure.org/2020,81715)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, 2 Wx 18/20 (https://dejure.org/2020,81715)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 Wx 15/20, 2 Wx 18/20 (https://dejure.org/2020,81715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 39 VI 302/19
  • OLG Köln, 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, 2 Wx 18/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2018 - 3 Wx 252/17

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Verfahrens betreffend die Errichtung

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2020 - 2 Wx 15/20
    Mit dem Ende der Inventarfrist gab es keinen Gegenstand mehr, über den im hiesigen Verfahren noch hätte befunden werden können; die vom Nachlassgericht getroffene Regelung - eben der Fristbestimmung - war in ihrer Wirkung erschöpft; Beginn und Ablauf der Frist, aber auch der Eintritt der Rechtswirkung des § 1994 Abs. 1 Satz 2 BGB können durch keinen wie auch immer gearteten Ausspruch des Senats wieder beseitigt werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 1355).
  • OLG Rostock, 20.03.2023 - 3 W 5/23

    Vertretung im Nachlassverfahren durch Inkassounternehmen: Aufhebung einer

    Trotz des schon erfolgten Ablaufes der vom Amtsgericht bestimmten zweimonatigen Inventarfrist kann der Senat als Beschwerdegericht den Beschluss vom 27.10.2022 aufheben mit der Folge, dass die Fristbestimmung gegenüber dem Beteiligten zu 3) von Anfang an unwirksam ist und keine Rechtsfolgen auslöst, auch wenn die bloße Einlegung der Beschwerde zunächst keine aufschiebende Wirkung hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.05.1992 - 1Z BR 2/92, BayObLGZ 1992, 162; a.A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2018 - 3 Wx 252/17, FamRZ 2018, 1355; OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2020 - 2 Wx 15/20, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht