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OLG Köln, 30.03.2012 - 20 U 141/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpfändung des Rechts auf die Versicherungsleistung aus einer Rückdeckungsversicherung eines Geschäftsführers einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 22.06.2011 - 15 O 289/10
- OLG Köln, 30.03.2012 - 20 U 141/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10
Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 20 U 141/11
Die Bezeichnung der gesicherten Forderung in der Verpfändungsanzeige ist dagegen im Grundsatz nicht notwendig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2011, 22 U 102/10, juris Rn. 78). - BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 20 U 141/11
Eine sekundäre Darlegungslast des nicht beweisbelasteten Gegners kann sich ergeben, wenn und soweit Informationen der mit der Darlegung und Beweisführung belasteten Partei nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Erschwerungen zugänglich sind, während ihre Offenlegung für den Gegner sowohl ohne Weiteres möglich als auch zumutbar erscheint (BGH NJW-RR 2010, 110, 112). - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2012 - 20 U 141/11
Da jedoch bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Sinn zu erforschen ist, § 133 BGB, ist das Gericht auch bei der Auslegung scheinbar eindeutiger Willenserklärungen nicht an den Wortlaut gebunden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGH NJW 1983, 672, 673).