Rechtsprechung
OLG Köln, 30.03.2012 - I-6 U 191/11, 6 U 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit nach Abwicklung eines Auftrages kann unlautere Werbung sein
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
- ra-skwar.de
Wettbewerb, unlauterer - Telefonanruf zur Befragung über die Kundenzufriedenheit
- JurPC
Telefonanruf durch Meinungsforschungsinstitut
- kanzlei.biz
Zufriedenheitsnachfrage beim Kunden von Kfz-Werkstatt stellt Wettbewerbsverstoß dar
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Unzulässige Befragung von Kunden durch beauftragtes Meinungsforschungsinstitut
- rabüro.de
Unzulässige Befragung von Kunden durch beauftragtes Meinungsforschungsinstitut
- info-it-recht.de
Telefonische Nachfrage durch Meinungsforschungsinstitut (hier: Unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
Begriff der unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 Abs. 1 UWG; Wettbewerbswidrigkeit des Erfragens der Kundenzufriedenheit durch ein Meinungsforschungsinstitut - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (22)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG durch Anruf eines Marktforschungsinstituts zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Nachfrage nach Kundenzufriedenheit durch Marktforschungsinstitut
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Auch Anrufe zur Kundenzufriedenheit setzen Einwilligung voraus
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nachfrage der Kundenzufriedenheit per Telefon
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 Abs. 1 UWG; Wettbewerbswidrigkeit des Erfragens der Kundenzufriedenheit durch ein Meinungsforschungsinstitut
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wettbewerbswidrige Nachfrage nach Kundenzufriedenheit durch Marktforschungsinstitut
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Telefonat zur Erforschung der Kundenzufriedenheit ist Werbung i. S. d. UWG
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonische Zufriedenheitsabfrage bei eigenen Kunden wettbewerbswidrig
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Befragung nur mit Einverständnis des Kunden - Unternehmen haftet auch für beauftragtes Callcenter
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Unzumutbare Belästigung durch Telefonanruf eines Meinungsforschungsinstituts
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Keine Entscheidung des BGH zum Werbecharakter von Telefonanrufen, mit denen nach Auftragsabwicklung die Zufriedenheit des Kunden ermittelt werden soll
- loebisch.com (Kurzinformation)
Telefonnummer "für den Fall der Fälle" beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung
- haufe.de (Kurzinformation)
Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit ist wettbewerbswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Telefonanruf von Meinungsforschungsinstitut kann untersagt werden
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Zufriedenheitsabfrage bei eigenen Kunden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit kann unlautere Werbung sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anruf zur Feststellung der Kundenzufriedenheit kann unzulässiger Werbeanruf sein!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Belästigende Werbung- wenn Marktforschung zu Werbezwecken missbraucht wird.
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit kann wettbewerbswidrig sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Telefonische Nachfrage nach der Kundenzufriedenheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Telefonische Nachfrage nach der Kundenzufriedenheit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Telefonanruf von Meinungsforschungsinstitut ohne Einwilligung des Angerufenen wegen werbenden Charakters unzulässig - Werbender Charakter durch Befragung zur Kundenzufriedenheit
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11
- OLG Köln, 30.03.2012 - I-6 U 191/11, 6 U 191/11
- BGH - I ZR 69/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- MMR 2012, 535
- BB 2012, 1293
- K&R 2012, 434
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12
Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen
Eine Werbung liegt nach der heranzuziehenden Definition in Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (…vgl. BGH GRUR 2009, 980 Rn. 13 - E-Mail-Werbung; Senat vom 30.03.2012 - 6 U 191/11 = WRP 2012, 725 - Telefonanruf durch Meinungsforschungsinstitut;… Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 7 Rn. 129) bei jeder Äußerung mit dem Ziel vor, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern.Insoweit unterscheidet sich der werbliche Charakter des Anrufs angesichts seiner über die Abfrage der Erledigung der Kundenbeanstandungen hinausgehenden Zielrichtung nicht von demjenigen, der dem vom Landgericht angeführten Urteil des Senats vom 30.03.2012 - 6 U 191/11 - (WRP 2012, 725) zu Grunde lag und den der Senat aus den vorliegend in Bezug genommenen Gründen als unzulässige Telefonwerbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG angesehen hat.
Der Senat hat hinsichtlich des zugesprochenen Unterlassungsantrags (ebenso wie in seinem Urteil vom 30.03.2012 - 6 U 191/11 -) die Revision zugelassen, da die Frage, ob Meinungsforschungsunternehmen Verbraucher aus Anlass eines vorangegangenen geschäftlichen Kontakts deren Zufriedenheit mit der Abwicklung der geschäftlichen Angelegenheit erfragen dürfen, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
- OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage
Durch die E-Mails (Anlagen K 2- K 4) wird dem Kunden der Eindruck vermittelt, die Beklagtenseite bemühe sich auch nach Geschäftsabschluss um ihn (vgl. OLG Köln WRP 2012, 725 Rn 27), z.B. indem sie wie in der E-Mail Anlage K 2 um eine persönliche Bewertung ihres. - OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne …
Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (Art. 2 a RL 2006/114/EG; BGH GRUR 2009, 980 [Tz. 13] - E-Mail-Werbung II ; OLG Köln NJOZ 2013, 692, 694; OLG München WRP 2013, 111, 112;… Köhler a.a.O. § 7, 33 i.V.m. § 2, 15;… Hasselblatt a.a.O. § 61, 29;… Ohly a.a.O. § 7, 35;… Mehler a.a.O. § 7 UWG, 33;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. [2013], § 7, 18).So hat auch das OLG Köln einen Anruf eines Meinungsforschungsinstituts im Auftrag eines Autoscheibenreparateurs, um die Akzeptanz und Bewertung der zurückliegenden Dienstleistung, also die Zufriedenheit mit der Geschäftsabwicklung, zu erfragen, als Werbung eingestuft, da dadurch das Unternehmen den Eindruck erwecke, es bemühe sich weiterhin um den Kunden (OLG Köln NJOZ 2013, 692, 694).
Nach diesem Ergebnis muss auch nicht der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang ein auf § 7 UWG gestützter Unterlassungsanspruch von der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gedeckt ist (vgl. hierzu: verneint wegen unionsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Verfolgung eines Verstoßes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG: Köhler WRP 2013, 567, 569; bejaht: OLG Köln NJOZ 2013, 692, 695 und wiederum in WRP 2013, 659 [juris Tz. 10]; LG Ulm US 12).
- LG Ulm, 11.01.2013 - 10 O 102/12
Faxabfrage durch Wirtschaftsauskunftei nicht zulässig
d) Soweit Köhler (GRUR 2012, 1073 ff) ein Umsetzungsdefizit konstatiert und aus Art. 15 Abs. 2 der Datenschutzrichtlinie ableitet, dass es den Betroffenen überlassen bleiben müsse, ob sie von ihrer Klagebefugnis Gebrauch machen oder nicht und den Verbänden keine Klagbefugnis insoweit zustehe, ist dem nicht zuzustimmen, soweit ein Marktbezug und damit eine geschäftliche Handlung nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG gegeben ist (so im Ergebnis OLG Oldenburg, GRUR-RR 2006, 239 ff; OLG Köln, WRP 2012, 725 ff).In der Datenerhebung, dem Anschreiben der Beklagten, liegt damit zumindest eine mittelbare Förderung ihres Wettbewerbs, die für eine geschäftliche Handlung ausreichend ist (OLG Köln, WRP 2012, 725 ff [OLG Köln 30.03.2012 - 6 U 191/11] ).