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   OLG Köln, 30.04.1991 - 2 Ws 166/91   

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https://dejure.org/1991,4476
OLG Köln, 30.04.1991 - 2 Ws 166/91 (https://dejure.org/1991,4476)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.1991 - 2 Ws 166/91 (https://dejure.org/1991,4476)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 1991 - 2 Ws 166/91 (https://dejure.org/1991,4476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15

    Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer

    Ob eine namentliche Benennung des Bewährungshelfers erforderlich ist (so BGH NStZ 2008, 472; OLG Köln NStZ 1991, 453; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56d Rn. 3; a.A. Trüg in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Aufl., § 56d Rn. 6 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 24/08

    Namentliche Bestimmung des Bewährungshelfers (Zuständigkeit); Belehrung des

    Das Amtsgericht Kleve als Gericht des ersten Rechtszugs ist aber nicht nur für die isolierte Entscheidung über die Strafaussetzung selbst zuständig, sondern auch für die Nebenentscheidung nach § 56d Absatz 4 StGB, zu der die namentliche Bestellung des Bewährungshelfers gehört (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 453; Fischer StGB 55. Aufl. § 56d Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    In der älteren Rechtsprechung und Literatur wurde zwar - zumeist unter Bezugnahme auf die hinsichtlich der in Rede stehenden Streitfrage nicht näher begründeten gerichtlichen Entscheidungen des Kammergerichts (NJW 1957, 275) und des Oberlandesgerichts Celle (MDR 1970, 68) - die Auffassung vertreten, der Bewährungsbeschluss gemäß § 268a StPO könne, falls er in der Hauptverhandlung versehentlich nicht verkündet worden ist, in entsprechender Anwendung des § 453 StPO nachträglich erlassen werden (OLG Koblenz MDR 1981, 423; OLG Düsseldorf MDR 1982, 1042; LG Osnabrück NStZ 1985, 378, 379; offengelassen von OLG Köln NStZ 1991, 453, 454; NStZ-RR 2000, 338).
  • OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00

    Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren

    Diese Auffassung, für die spricht, dass eine effektive Bewährungsüberwachung durch die Erteilung von Weisungen erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht wird, vertreten auch die Oberlandesgerichte Koblenz (MDR 1981, 423), Köln (NStZ 1991, 453) und Düsseldorf (MDR 1982, 1042).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 AR 16/08
    Das Amtsgericht Kleve als Gericht des ersten Rechtszugs ist aber nicht nur für die isolierte Entscheidung über die Strafaussetzung selbst zuständig, sondern auch für die Nebenentscheidung nach § 56 d Absatz 4 StGB, zu der die namentliche Bestellung des Bewährungshelfers gehört (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 453; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 d Rdn. 3).
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 86/07

    Nachholbarkeit eines versehentlich unterbliebenen Bewährungsbeschlusses;

    Der unterbliebene Bewährungsbeschluss ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 453 StPO nachzuholen (vgl. Gollwitzer in LK-StGB, § 268 a Rdnr. 22; Meyer-Goßner, § 268 a Rdnr. 8 und § 453 Rdnr. 2; OLG Köln NStZ 1991, 453 f.; OLG Koblenz MDR 1981, 423; OLG Celle MDR 1970, 68; LG Osnabrück NStZ 1985, 378 f.; so bereits KG Berlin NJW 1957, 275).
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