Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55829
OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,55829)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,55829)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2016 - 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,55829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Domainrecht: Verwendung einer fremden Marke in Domain zur Abgrenzung - Abgrenzungsformulierung und beschreibende Nutzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Marke Vorwerk durch Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de für Verkauf von Gebrauchtstaubsaugern und Zubehör

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stress mit Staubsaugern: Das Abgrenzungsmerkmal als markenrechtlicher Verstoß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    aa) Dadurch, dass der Beklagte das Schlüsselwort "vorwerk" für seine Anzeigen bei "Google" gebucht hat, hat er das Zeichen im geschäftlichen Verkehr für die auf seiner Internetseite angebotenen Waren verwendet (EuGH, GRUR 2011, 1124 = WRP 2011, 1550 Tz. 30 f. - Interflora / M&S; BGH, GRUR 2013, 290 = WRP 2013, 505 Tz. 16, 19 - MOST-Pralinen; GRUR 2014, 182 = WRP 2014, 167 Tz. 10 - Fleurop, jeweils m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof führt in diesem Zusammenhang aus, eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke entfalle nach "diesen Grundsätzen" (des europäischen Gerichtshofs), wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste getrennten Werbeblock erscheine und selbst weder die Marke und weder einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (BGH, WRP 2013, 505 = GRUR 2013, 290 Tz. 26 - MOST-Pralinen; Hervorhebung nicht im Original).

    Falls ein solches allgemeines Wissen fehlt, ist sodann zu prüfen, ob für den Internetnutzer aus der Werbeanzeige erkennbar ist, dass die vom Werbenden angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2011, 1124 Tz. 51 - Interflora/M&S; BGH, WRP 2013, 505 = GRUR 2013, 290 Tz. 22 - MOST-Pralinen).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Grundsätzlich ist die Benutzung einer Marke notwendig, wenn eine Dienstleistung oder Zubehör allein für ein Produkt einer bestimmten Marke angeboten wird (BGH, GRUR 2011, 1135 Tz. 20 f. - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).

    Die fremde Marke darf nicht für Werbezwecke eingesetzt werden, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen (BGH, GRUR 2011, 1135 Tz. 23 f. - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).

    Die fremde Marke darf nicht für Werbezwecke eingesetzt werden, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen (BGH, GRUR 2011, 1135 Tz. 23 f. - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).

  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03

    Verwendung der Bezeichnung SCHUFA in Internetdomainnamen

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Zutreffend ist, dass es nach zwei Entscheidungen des OLG Hamburg an einer markenmäßigen Benutzung fehlen soll, wenn ein Zeichen genutzt wird, um sich in einer Domain allein vom Zeicheninhaber abzugrenzen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite; MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de).

    Die Frage, ob insbesondere die Entscheidung OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite zur Benutzung eines mit einer bekannten Marke ähnlichen Zeichens mit den nachfolgend ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BGH vereinbar ist, bedarf somit an dieser Stelle keiner Entscheidung.

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung außer Streit; der Senat weicht, wie dargelegt, insbesondere nicht von den Entscheidungen des OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite und MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de ab.

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    aa) Dadurch, dass der Beklagte das Schlüsselwort "vorwerk" für seine Anzeigen bei "Google" gebucht hat, hat er das Zeichen im geschäftlichen Verkehr für die auf seiner Internetseite angebotenen Waren verwendet (EuGH, GRUR 2011, 1124 = WRP 2011, 1550 Tz. 30 f. - Interflora / M&S; BGH, GRUR 2013, 290 = WRP 2013, 505 Tz. 16, 19 - MOST-Pralinen; GRUR 2014, 182 = WRP 2014, 167 Tz. 10 - Fleurop, jeweils m. w. N.).

    Falls ein solches allgemeines Wissen fehlt, ist sodann zu prüfen, ob für den Internetnutzer aus der Werbeanzeige erkennbar ist, dass die vom Werbenden angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2011, 1124 Tz. 51 - Interflora/M&S; BGH, WRP 2013, 505 = GRUR 2013, 290 Tz. 22 - MOST-Pralinen).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    aa) Dadurch, dass der Beklagte das Schlüsselwort "vorwerk" für seine Anzeigen bei "Google" gebucht hat, hat er das Zeichen im geschäftlichen Verkehr für die auf seiner Internetseite angebotenen Waren verwendet (EuGH, GRUR 2011, 1124 = WRP 2011, 1550 Tz. 30 f. - Interflora / M&S; BGH, GRUR 2013, 290 = WRP 2013, 505 Tz. 16, 19 - MOST-Pralinen; GRUR 2014, 182 = WRP 2014, 167 Tz. 10 - Fleurop, jeweils m. w. N.).

    Dabei ist zu fragen, ob die Auswahl des geschützten Kennzeichens oder eines damit hochgradig ähnlichen Zeichens als Schlüsselwort die Herkunftsfunktion des Kennzeichens beeinträchtigt (zusammenfassend BGH, GRUR 2014, 182 = WRP 2014, 167 Tz. 14, 16 - Fleurop m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Zutreffend ist, dass es nach zwei Entscheidungen des OLG Hamburg an einer markenmäßigen Benutzung fehlen soll, wenn ein Zeichen genutzt wird, um sich in einer Domain allein vom Zeicheninhaber abzugrenzen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite; MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung außer Streit; der Senat weicht, wie dargelegt, insbesondere nicht von den Entscheidungen des OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite und MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de ab.

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Zwar führt das Vorhandensein einer Verwechslungsgefahr für sich allein nicht zwingend den Vorwurf der Unlauterkeit nach sich, da ansonsten § 23 Nr. 3 MarkenG als Ausnahme zum Verbot, geschützte Zeichen bei Verwechslungsgefahr zu benutzen, leerliefe (BGH, GRUR 2005, 423, 425 - Staubsaugerfiltertüten).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Aus der älteren Entscheidung des BGH, GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi, auf die sich der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat berufen hat, folgt nichts anderes.
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Hierzu gehören auch Fälle der unterschiedlichen Groß- und Kleinschreibung der Zeichen (BGH, GRUR 2015, 607 = WRP 2015, 714 Tz. 21 f. - Uhrenankauf im Internet).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15
    Der Senat sieht sich aber nicht daran gehindert, Nr. 1 anzuwenden, da im Verhältnis zum Verwechslungsschutz die Geltendmachung einer identischen Markenverletzung im Sinn von § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG den gleichen Streitgegenstand betrifft (BGH, GRUR 2012, 621 = WRP 2012, 716 Tz. 32 - OSCAR).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte

  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • LG Köln, 21.07.2015 - 81 O 152/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht