Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2009 - I-20 U 217/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17400
OLG Köln, 31.03.2009 - I-20 U 217/08 (https://dejure.org/2009,17400)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2009 - I-20 U 217/08 (https://dejure.org/2009,17400)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2009 - I-20 U 217/08 (https://dejure.org/2009,17400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Vollkaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadenmeldung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2; AKB § 7 Abs. 6 Nr. 1
    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 24 O 207/08
  • OLG Köln, 31.03.2009 - I-20 U 217/08
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
    Der Eintritt eines Ereignisses, das einen Versicherungsfall darstellen könnte, muss und wird im allgemeinen dem Versicherungsnehmer Anlass geben, die etwa früher unterlassene Information nachzuholen (BGH, Urteil v. 24.03.1982, IV a ZR 226/80 - zitiert nach juris = VersR 1982, 567; Römer/Langheid/Römer, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 85).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
    Der Versicherer braucht lediglich die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses darzulegen, indem er z.B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (BGH, NJW 1964, 1899, 1902).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
    Erforderlich ist vielmehr eine für den Versicherer im Ergebnis nachteilige Beeinflussung der Feststellung selbst (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 1031, 1032).
  • OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19

    Sofortige Schadensanzeige bei der Kaskoversicherung

    Dabei braucht der Versicherer lediglich die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses darzulegen, indem er z. B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2009 - I-20 U 217/08 -, juris Rn.9).
  • LG Köln, 25.08.2011 - 24 O 333/10

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Nichtbeantwortung von Fragen trotz

    Für das Vorliegen von Folgenlosigkeit ist die Klägerin beweisbelastet ( "Dies gilt nicht, wenn die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Höhe der von uns zu leistenden Entschädigung hatte" , vgl. im Übrigen OLG Köln, Urt. v. 31.03.2009, -20 U 217/08, 20 U 217/08-; zu recherchieren über Juris), wobei der Versicherer anzugeben hat, welche Maßnahmen im Fall der erfolgten Auskunft hätten ergriffen werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht