Rechtsprechung
OLG Köln, 31.03.2009 - I-20 U 217/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensmeldung
- RA Kotz
Vollkaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadenmeldung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2; AKB § 7 Abs. 6 Nr. 1
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensmeldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 24 O 207/08
- OLG Köln, 31.03.2009 - I-20 U 217/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80
Rechtsnatur der Anmeldefrist
Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
Der Eintritt eines Ereignisses, das einen Versicherungsfall darstellen könnte, muss und wird im allgemeinen dem Versicherungsnehmer Anlass geben, die etwa früher unterlassene Information nachzuholen (BGH, Urteil v. 24.03.1982, IV a ZR 226/80 - zitiert nach juris = VersR 1982, 567;… Römer/Langheid/Römer, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 85). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
Der Versicherer braucht lediglich die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses darzulegen, indem er z.B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (BGH, NJW 1964, 1899, 1902). - BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
Erforderlich ist vielmehr eine für den Versicherer im Ergebnis nachteilige Beeinflussung der Feststellung selbst (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 1031, 1032).
- OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
Sofortige Schadensanzeige bei der Kaskoversicherung
Dabei braucht der Versicherer lediglich die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses darzulegen, indem er z. B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2009 - I-20 U 217/08 -, juris Rn.9). - LG Köln, 25.08.2011 - 24 O 333/10
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Nichtbeantwortung von Fragen trotz …
Für das Vorliegen von Folgenlosigkeit ist die Klägerin beweisbelastet ( "Dies gilt nicht, wenn die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Höhe der von uns zu leistenden Entschädigung hatte" , vgl. im Übrigen OLG Köln, Urt. v. 31.03.2009, -20 U 217/08, 20 U 217/08-; zu recherchieren über Juris), wobei der Versicherer anzugeben hat, welche Maßnahmen im Fall der erfolgten Auskunft hätten ergriffen werden können.