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   OLG Köln, 31.07.2018 - 9 U 73/18   

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https://dejure.org/2018,40671
OLG Köln, 31.07.2018 - 9 U 73/18 (https://dejure.org/2018,40671)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.07.2018 - 9 U 73/18 (https://dejure.org/2018,40671)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 9 U 73/18 (https://dejure.org/2018,40671)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kasko-Versicherung - Leistungsansprüche bei nicht vollständiger Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB Nr. A.2.7.1. Buchst. b)
    Darlegungslast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung

  • rechtsportal.de

    AKB Nr. A.2.7.1. Buchst. b)
    Darlegungslast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugversicherung aufgrund einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 19.04.2018 - 24 O 190/17

    Falschangabe Fahrzeugeigentümer als Mitversicherter

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2018 - 9 U 73/18
    Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.04.2018 - 24 O 190/17 - gem. § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 31.07.2018 - 9 U 73/18
    Der Senat ist gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die vom Landgericht festgestellten Tatsachen gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH, Urt. v. 12.03.2004, V ZR 257/03, BGHZ 158, 269 ff.).
  • LG Hagen, 06.06.2023 - 9 O 235/22
    Vor diesem Hintergrund wären zur Feststellung der geschuldeten Versicherungsleistung Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs erforderlich, wobei der unstreitig am Fahrzeug vorhandene Vorschaden, der sich aus der eigenen Schadensanzeige der Klägerin ergibt, in die Wertermittlung einbezogen werden müsste (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2019, 9 U 143/18, BeckRS 2019, 25011 zur Haftpflichtversicherung; OLG Köln, Beschluss vom 31.07.2018, 9 U 73/18, BeckRS 2018, 36809).
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