Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4117
OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,4117)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2001 - 26 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,4117)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2001 - 26 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,4117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspflegerbestellung zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes; Inanspruchnahme des Interessenschuldners nach § 2 Nr. 2 KostO hinsichtlich der Kosten des Verfahrenspflegers; Betroffenheit der Interessen des Kindes und beider Elternteile in allen Sorge- und ...

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 19; ; ... FGG § 20; ; FGG § 13 a I; ; KostO § 2; ; KostO § 1; ; KostO § 93 a; ; KostO § 2 Nr. 2; ; KostO § 14 III; ; KostO § 94 III S. 2; ; KostO § 94 I Nr. 4; ; KostO § 136 Nr. 16; ; KostO § 93 a II n. F.; ; BGB § 1836 c

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO §§ 1 2 Nr. 2 § 136 Nr. 16
    Kosten des Verfahrenspflegers im Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01
    Diese Besonderheiten lassen eine Pflegerbestellung für das Umgangsrechtsverfahren betreffend das damals erst 4 1/2 Jahre alte, bei der Mutter lebende nichteheliche Kind durchaus erforderlich erscheinen, auch wenn im allgemeinen in Umgangsrechtsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers eher die Ausnahme sein sollte ( vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293).

    Als reiner Interessenvertreter kommt ihm nicht die Aufgabe zu, darüber hinausgehende Ermittlungen anzustellen oder Vermittlungsversuche zwischen den Beteiligten mit dem Ziel des Abschlusses einer einverständlichen Regelung anzustellen oder die Durchführung des Umgangsrechts zu begleiten ( OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; Motzer a.a.O., 1043 mit weit. Nachw. aus der Rspr.).

  • OLG Koblenz, 14.08.1987 - 13 WF 467/87
    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01
    Da weder eine Kostenentscheidung nach § 13 a I FGG vorliegt, noch eine Anordnung gemäß § 94 III S.2 i.V. mit I Nr. 4 KostO im Hinblick auf die hier streitige Verfahrenspflegervergütung getroffen wurde, mögen die Streitfragen zur eventuellen analogen Anwendbarkeit dieser Vorschriften auf gerichtliche Auslagen dahinstehen ( vgl. dazu Keidel/Kuntze/Winkler FG, Teil A, § 13 a FGG Rn 2; OLG Zweibrücken JurBüro 1985, 264 m.w.Nachw., OLG Koblenz JurBüro 1988, 1202 und Rpfleger 1988, 106 und Rohs/Wedewer, KostO, § 94 Rn 28 ff.).
  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2001 - 26 WF 123/01
    Nach ganz herrschender Meinung sind in allen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, jedenfalls bei solchen, in denen -wie hier-erstmals eine Entscheidung über das Sorge- bzw. das Umgangsrecht zu treffen ist, regelmäßig die Interessen des Kindes und beider Elternteile betroffen (OLG Celle FamRZ 1996, 1559=Rpfleger 1996, 344 f. m.weit. Nachw., a.A. Rohs/Wedewer a.a.O. § 2 Rn 15 nur das Kind).
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 119/06

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Eltern als Kostenschuldner des Verfahrens gemäß §§ 2, 3 KostO mit Abschluss des Verfahrens für die Vergütung des Verfahrenspflegers als Veranlassungs-, Interesse- oder Entscheidungsschuldner aufzukommen haben (vgl. zur Kostentragungspflicht OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1305; OLG Köln FPR 2002, 283-284 (Leitsatz und Gründe) = FamRZ 2003, 245-246).

    Ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Sinne des § 50 FGG erforderlich, dann ist sie auch gegen den Willen des Kostenschuldners anzuordnen (OLG Köln FamRZ 2003, 245-246).

  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 127/06

    Zur Zulässigkeit einer einfachen Beschwerde gem. § 50 FGG

    Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Eltern als Kostenschuldner des Verfahrens gemäß §§ 2, 3 KostO mit Abschluss des Verfahrens für die Vergütung des Verfahrenspflegers als Veranlassungs-, Interesse- oder Entscheidungsschuldner aufzukommen haben (vgl. zur Kostentragungspflicht OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1305; OLG Köln FPR 2002, 283-284 (Leitsatz und Gründe) = FamRZ 2003, 245-246).

    Ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Sinne des § 50 FGG erforderlich, dann ist sie auch gegen den Willen des Kostenschuldners anzuordnen (OLG Köln FamRZ 2003, 245-246).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht