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   OLG Köln, 31.08.2011 - I-2 U 20/11   

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OLG Köln, 31.08.2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1830
  • NZI 2011, 812
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Einen Anfechtungsanspruch als Altmasseverbindlichkeit kann der Kläger, nachdem der Beklagte dem Insolvenzgericht im Verlauf des Berufungsverfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, nicht mehr mit der Leistungs- sondern nur noch mit der Feststellungsklage - gerichtet auf Feststellung der Masseverbindlichkeit - verfolgen (BGHZ 154, 358).

    Fehl geht die Bezugnahme des Beklagten in seiner Stellungnahme vom 16.05.2011 auf das Urteil des Bundesgerichtshof vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - (BGHZ 154, 358).

  • LG Aachen, 28.01.2011 - 7 O 208/10
    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 28.01.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 208/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Denn das Prozessgericht hat den rechtskräftigen Beschluss über die Insolvenzeröffnung als gültig hinzunehmen; denn dieser kann als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt Geltung gegenüber jedermann beanspruchen, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 138, 40, 42).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Gegen eine solche Beschränkung spricht auch, dass anerkannt ist, dass Prozesshandlungen des Insolvenzverwalters in den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallen können (vgl. BGH NZI 2007, 104; Kreft, a.a.O., § 55 Rn. 4, 6); nichts anderes kann für Vollstreckungsaufträge gelten, die gemäß § 754 ZPO den Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen umfassen.
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Daher geht auch die Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 07.11.1995 - 9 AZR 645/94) geht fehl.
  • LAG Hamm, 08.04.2016 - 16 Sa 944/15

    Insolvenzanfechtung; Ausbildungsvergütung; zeitliche Grenze des § 139 Abs. 2 InsO

    Da das Insolvenzgericht die Eröffnung hier - auch - auf den am 07. Oktober 2010 eingegangenen Antrag gestützt hat und Gründe für eine Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses nicht ersichtlich sind, scheidet mithin eine Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit dieses Antrages im vorliegenden Anfechtungsrechtsstreit aus (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31. August 2011 - I-2 U 20/11, 2 U 20/11 -, Rn. 8, juris; Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2004 - IX ZR 135/03 - MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2. Aufl. 2008, § 139 Rn. 10; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 139 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

    Dieses scheitert vorliegend auch nicht an der für das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigten Masseunzulänglichkeit, denn auch wenn ein Altmassegläubiger - wie hier der Kläger - keine quotale Befriedigung mehr aus der Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse erhalten kann, hat er unter Beachtung des Nachrangs gegenüber den Neumassegläubigern noch Anspruch auf Teilnahme am Verteilungsverfahren nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO; er kann daher zur Klärung solcher Ansprüche - und allein um deren Verjährung zu verhindern - weiterhin Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erheben (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02, juris Rn. 8 = BGHZ 154, 358 ff.; OLG Köln, NZI 2011, 812; MünchKommInsO/Hefermehl, 3. Aufl., § 208 Rn. 65 mwN).
  • LG Flensburg, 27.11.2015 - 8 O 63/14

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähr einer stillen Einlage als eine einem Darlehen

    Der dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegende Antrag ist im Anfechtungsprozess stets ungeprüft zugrunde zu legen (OLG Köln, Urteil vom 31.8.2011, Aktenzeichen I-2 U 20/11, Rn. 16, zitiert nach juris; Kirchhof, am angegebenen Ort, § 139 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
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