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   OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11   

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https://dejure.org/2012,7183
OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11 (https://dejure.org/2012,7183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2012 - 11 Wx 35/11 (https://dejure.org/2012,7183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2012 - 11 Wx 35/11 (https://dejure.org/2012,7183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geschäftswert bei der Löschung einer Globalgrundschuld, die nach vorherigen Entlassungen aus der Mithaft nur noch auf einer von mehreren Wohnungseigentumseinheiten lastet

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 23; BGB §§ 1192, 1132
    Löschung einer Gesamtgrundschuld; kostenrechtliche Gleichbehandlung des letzten Belastungsgegenstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Löschung einer nur noch auf einem Wohnungseigentum lastenden Globalgrundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Löschung einer nur noch auf einem Wohnungseigentum lastenden Globalgrundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswertermittlung bei Löschung der Globalgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Leitsatz)

    KostO § 68 Satz 1 Hs. 1, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Hs. 1, § 63 Abs. 1, 4
    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld, die nach vorherigen Entlassungen aus der Mithaft nur noch auf einer von mehreren Wohnungseigentumseinheiten lastet

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Auch das OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376 f.) vertritt diese Auffassung.

    Die mangelnde Verhältnismäßigkeit der anderen Lösung wird besonders in dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht durch Beschluss vom 15.07.1993 entschiedenen Fall (BayObLGZ 1993, 285) deutlich, in dem aufgrund der Größe der Wohnanlage und der Höhe der Globalgrundschulden vom Grundbuchamt eine Gebühr von 18.451,50 DM als Löschungsgebühr berechnet wurde, während sich der Wert des noch belasteten Tiefgaragenstellplatzes auf ca. 15.000 DM belief.

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Deshalb sei aufgrund des verschiedenen Abgeltungsbereichs der Gebühren keine Gleichbehandlung wegen Art. 3 Abs. 1 GG geboten (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90 f.).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Die zum Verfahren nach §§ 43 ff. WEG entwickelten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12.02.1992 (BVerfGE 85, 337 ff.) könnten deshalb grundsätzlich auch im Eintragungsverfahren der Grundbuchordnung Geltung beanspruchen.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht weist darauf hin, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff.; 80, 103 ff.) materiell-verfassungsrechtliche Grenzen einer Regelung der Gebührenhöhe insbesondere aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie aus dem nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergäben.
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Seine Haftung begrenze sich also auf die Höhe des aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 f., OLG Dresden NotBZ 2006, 324 f.; OLG München Beschluss v. 10.01.2008, 32 Wx 201/07, Juris; OLG Köln FGPrax 2011, 97 f.; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. 2010 § 23 Rdn. 17).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht weist darauf hin, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 50, 217 ff.; 80, 103 ff.) materiell-verfassungsrechtliche Grenzen einer Regelung der Gebührenhöhe insbesondere aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie aus dem nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergäben.
  • OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10

    Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Seine Haftung begrenze sich also auf die Höhe des aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 f., OLG Dresden NotBZ 2006, 324 f.; OLG München Beschluss v. 10.01.2008, 32 Wx 201/07, Juris; OLG Köln FGPrax 2011, 97 f.; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. 2010 § 23 Rdn. 17).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92

    Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Seine Haftung begrenze sich also auf die Höhe des aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 f., OLG Dresden NotBZ 2006, 324 f.; OLG München Beschluss v. 10.01.2008, 32 Wx 201/07, Juris; OLG Köln FGPrax 2011, 97 f.; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. 2010 § 23 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    a) Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur vertritt die Auffassung, dass sich die Gebührenberechnung und der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2008, 434 f.; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. § 68 Rn.5).
  • OLG München, 10.01.2008 - 32 Wx 201/07

    Kosten im Wohnungsgrundbuchverfahren: Gleichbehandlung aller Wohnungserwerber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
    Seine Haftung begrenze sich also auf die Höhe des aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 f., OLG Dresden NotBZ 2006, 324 f.; OLG München Beschluss v. 10.01.2008, 32 Wx 201/07, Juris; OLG Köln FGPrax 2011, 97 f.; Schwarz in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. 2010 § 23 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Eine abweichende Meinung wird teilweise vertreten für den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass der Erwerber einer Wohnungseigentumseinheit die Löschung der nach Mithaftentlassung der übrigen Miteigentumsanteile nur noch auf seinem Anteil lastenden Globalgrundschuld beantragt; hier wird eine Reduzierung der Gebührenbelastung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für erforderlich gehalten und der Geschäftswert nach dem Verkehrswert des letzten noch belasteten Objekts bemessen (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.03.2012, 11 Wx 35/11; OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.04.2010, 12 W 32/10; BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324).
  • OLG Dresden, 23.11.2012 - 17 W 1271/12
    (Rpfleger 1gg7,406),dieAuffassungvertreten,inbestimmtenKonstellationenseienzu- Globalgrundpfandrechtes die Gebührengunsten des En.¿erbers auf die Löschung eines der Mithaft entsprechend anz-.wenden' Das und wertvorschriften für die Enflassung aus gerten, wenn ar-rf Antrag des En.lerbers eisoil nach dieser Ansicht insbesondere dann besteilte Globalgrundschuld genes wohnungs- oder Teireigentums eine bauträgerseitig Enthaftung der übrigen wohnungs- und löscht wird, die aufgrund der aruischenzeitlichen Recht berastet (ebenso zuletâ' oLG Karlsruhe Teireigentumseinheiten atein noch sein FGPrax 2012, 130).
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