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   OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15   

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https://dejure.org/2015,10572
OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15 (https://dejure.org/2015,10572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.2015 - 12a W 7/15 (https://dejure.org/2015,10572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 2015 - 12a W 7/15 (https://dejure.org/2015,10572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • Betriebs-Berater

    Plananpassung kurz vor dem Bewertungsstichtag und Aufrundung des Basiszinssatzes zu Lasten der Antragsteller bei der Bestimmung einer angemessenen Barabfindung beim Squeeze out

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 65 FamFG, § 12 SpruchG, § 15 SpruchG
    Aktienrechtliches Spruchverfahren auf angemessene Barabfindung und Ausgleich für Minderheitsaktionäre nach Beherrschungsvertrag: Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde; Vornahme einer Plananpassung kurz vor dem Bewertungsstichtag; Aufrundung des Basiszinssatzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 15; FamFG § 65; SpruchG § 12
    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde im aktienrechtlichen Spruchverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Plananpassung im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Plananpassung im aktienrechtlichen Spruchverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 26.07.2012 - 31 Wx 250/11

    Verschmelzung: Antragsbefugnis im Spruchverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Die Beteiligten zu 1 und 16 machen unter anderem geltend, gegen die Richtigkeit des vom Landgericht gefundenen Ergebnisses spreche bereits, dass das Oberlandesgericht München bei der Bemessung des Verschmelzungsergebnisses in seinem Beschluss vom 26. Juli 2012 (AG 2012, 749) einen Aktienwert von umgerechnet EUR 2, 72 zugrunde gelegt habe und nicht (nur) die hier angenommenen EUR 2, 55; das sei ein Indiz gegen die Richtigkeit der Bewertung des Landgerichts.

    a) Die Antragsteller zu 1 und 16 machen geltend, es stelle ein starkes Indiz gegen das Ergebnis des Landgerichts dar, dass das OLG München mit Beschluss vom 26. Juli 2012 (31 Wx 250/11, AG 2012, 749) das Verschmelzungsverhältnis, zu dem die Aktionäre der HamaTech per Stichtag des 17. Dezember 2007 zu Aktionären der Antragsgegnerin geworden sind, nach einem höheren Wert bemessen habe, als ihn das Landgericht angenommen habe .

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Im aktienrechtlichen Spruchverfahren besteht keine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9).

    Es entspricht der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einheitlichen und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass eine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde aus dem Spruchverfahrensgesetz nicht abgeleitet werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9; Simon, SpruchG, § 12, Rn. 18; Vollhard in: Münchener Kommentar, 2. Auflage, § 12 SpruchG, Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Im aktienrechtlichen Spruchverfahren besteht keine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9).

    Es entspricht der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einheitlichen und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass eine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde aus dem Spruchverfahrensgesetz nicht abgeleitet werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9; Simon, SpruchG, § 12, Rn. 18; Vollhard in: Münchener Kommentar, 2. Auflage, § 12 SpruchG, Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Im aktienrechtlichen Spruchverfahren besteht keine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9).

    Es entspricht der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einheitlichen und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass eine Pflicht zur Begründung der sofortigen Beschwerde aus dem Spruchverfahrensgesetz nicht abgeleitet werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 20 W 6/08, juris-Rn. 36; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 5 W 33/09, juris-Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, juris-Rn. 9; Simon, SpruchG, § 12, Rn. 18; Vollhard in: Münchener Kommentar, 2. Auflage, § 12 SpruchG, Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 20 W 3/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Angemessenheit einer Abfindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Neben dem Umstand, dass große Teile der Unternehmensgewinne durch Tätigkeiten in anderen Volkswirtschaften erzielt wurden, wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Zusammensetzung der Gruppe der Unternehmen im Untersuchungszeitraum mit der Änderung der Zusammensetzung der Aktienindizes gewechselt hat, so dass Rückschlüsse auf die langfristige Gewinnentwicklung allenfalls sehr bedingt möglich sind (OLG Stuttgart AG 2014, 208, juris-Rn. 151).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein beherrschtes Unternehmen generell einen niedrigeren Betafaktor aufweisen sollte als ein Unternehmen, bei dem dies nicht der Fall ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart AG 2012, 839, juris-Rn. 173; OLG Stuttgart NZG 2011, 1346, juris-Rn. 396).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Gesamtwirtschaftlich ist die Inflationserwartung von Bedeutung (12. Zivilsenat AG 2013, 765, juris-Rn. 54; Simon/Leverkus, SpruchG, Komm., Anh. § 11 Rn. 136; vgl. auch OLG Düsseldorf WM 1992, 986, juris-Rn. 61).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 8/10

    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Ermittlung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung (12. Zivilsenat AG 2013, 353, juris-Rn. 149) eine nach kaufmännischen Grundsätzen vorgenommene Aufrundung gebilligt (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 26 W 8/10, juris-Rn. 42).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass nicht der Börsenkurs allein eines bestimmten Stichtages, sondern derjenige eines Referenzzeitraums bei der Ermittlung der Untergrenze der zu zahlenden Barabfindung zu berücksichtigen ist (vgl. etwa BGH NJW 2010, 2657 - Stollwerck, Tz. 25).
  • BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04

    Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15
    Nach der vom Landgericht zutreffend herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2006, 1113, Tz. 10 ff.), der auch der erkennende Senat folgt, wurde die Antragsfrist aber auch durch Einreichung des Antrags bei einem unzuständigen Gericht gewahrt, auch wenn die Abgabe an das zuständige Landgericht erst nach Fristablauf erfolgt ist.
  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    AG 2015, 549, 551 = Der Konzern 2015, 442, 448; OLG F2.

    Der Konzern 2015, 442, 450 f.; 2016, 35, 41; LG München I, Beschluss vom 31.7.2015, Az. 5HK O 16371/13; Beschluss vom 16.4.2019, Az. 5HK O 14963/17; Beschluss vom 27.11.2019, Az. 5HK O 6321/14; Beschluss vom 25.11.2020, Az. 5HK O 12435/05).

  • OLG München, 26.06.2018 - 31 Wx 382/15

    MAN SE: Abschließende Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und

    Die Rundung auf 1/4-Prozentpunkte ist üblich und zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2015, 549 Rn. 77 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2016 - 21 W 70/15

    Unternehmensbewertung: Nichtberücksichtigung eines Ereignisses bei Ertragsplanung

    Eine bewusste Heranziehung eines unzutreffenden bzw. nur ungefähr zutreffenden Wertes kann aber - sofern sich hieraus merkliche Auswirkungen auf die zugesprochene Abfindung ergeben - eine Angemessenheit des Vorgehens nicht begründen (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2015 - 12a W 7/15, Juris Rn 80; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2012 - I-26 W 8/10, Juris Rn 42).
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