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   OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15   

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OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15 (https://dejure.org/2015,19387)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2015 - 2 Ws 89/15 (https://dejure.org/2015,19387)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 2 Ws 89/15 (https://dejure.org/2015,19387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97

    Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die eigentlich zuständige Behörde wegen der gegen einen eigenen Mitarbeiter eingeleiteten Ermittlungen zu eng mit dem Verfahren verwoben ist, würde aber die Beauftragung eines einzelnen behördenfremden Staatsanwalts nicht viel nützen, weil er aufgrund seiner im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe bestehenden Zugehörigkeit zu der eigentlich zuständigen Behörde nach § 146 GVG dem Weisungsrecht des Behördenleiters der "befangenen" Staatsanwaltschaft unterliegen würde (BGH NStZ 1998, 309 ).

    Damit ist die Staatsanwaltschaft Heidelberg bis zum Abschluss des von der Übertragung umfassten Verfahrensabschnitts uneingeschränkt als zuständige Staatsanwaltschaft anzusehen (vgl. BGH NStZ 1998, 309 ).

  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 2 Ws 102/12

    Unzulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Zu den erforderlichen Darlegungen gehört insbesondere, wie sich der Beschuldigte gegen die erhobenen Vorwürfe eingelassen hat, wobei das Vorbringen nicht selektiv nur die den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stützenden Angaben enthalten darf, sondern den wesentlichen Inhalt der Angaben vollständig zu umfassen und im Zusammenhang darzustellen hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2012 - 2 Ws 102/12; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 Ws 153/11 - jew. in [...]).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Zwar ist für den Fall, dass durch Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft oder des Landesjustizministeriums nach §§ 145 Abs. 1, 147 Nr. 2 GVG mit der Wahrnehmung der Amtsverrichtungen ein einzelner Staatsanwalt einer anderen als der eigentlich örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft beauftragt wird, dieser als der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugehörig anzusehen (BGH NStZ 1995, 204 ; KK-Mayer, StPO , 7. Aufl., § 143 GVG Rn. 3).
  • LG München I, 12.01.2005 - 9 O 17286/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382 ; EuGRZ 2006, 308) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder andere - der Antragsschrift ggf. als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.03.2015 - 2 Ws 57/15 und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 57. Aufl. § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO , 7. Aufl. § 172 Rn. 34 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Die Antragsschrift enthält - auch unter Berücksichtigung der durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2005 (NStZ-RR 2005, 176) eingeschränkten Darlegungspflichten - bereits keine ausreichenden Ausführungen zu den formellen, den Rechtsweg zum Oberlandesgericht überhaupt erst eröffnenden Zulässigkeitsvoraussetzungen.
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382 ; EuGRZ 2006, 308) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder andere - der Antragsschrift ggf. als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24.03.2015 - 2 Ws 57/15 und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 57. Aufl. § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO , 7. Aufl. § 172 Rn. 34 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 1 Ws 153/11

    Vorliegen von Formerfordernissen für die Erhebung einer öffentlichen Klage i.R.e.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Zu den erforderlichen Darlegungen gehört insbesondere, wie sich der Beschuldigte gegen die erhobenen Vorwürfe eingelassen hat, wobei das Vorbringen nicht selektiv nur die den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stützenden Angaben enthalten darf, sondern den wesentlichen Inhalt der Angaben vollständig zu umfassen und im Zusammenhang darzustellen hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2012 - 2 Ws 102/12; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 Ws 153/11 - jew. in [...]).
  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Derartige Auslassungen und einseitige Darstellungen führen jedoch zur Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2010 - 2 Ws 42/10 - BeckRS 2010, 11326; OLG Schleswig NStZ 2013, 302).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 209/09

    Anforderungen an die Form und die Sachdarstellung eines Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Nur bei Kenntnis der Einlassung des Beschuldigten lässt sich zutreffend beurteilen, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen diesen zu bejahen ist und daher hinreichender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht (vgl. OLG Hamm a.a.O. und Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ws 209/09 - in [...]).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15
    Der bei der Schlüssigkeitsprüfung auf das Antragsvorbringen beschränkte Senat vermag daher nicht zu beurteilen, inwieweit dem Verwaltungsgerichtsverfahren Bedeutung für die Beweiswürdigung und/oder die rechtliche Würdigung im Klageerzwingungsverfahren zukommt (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 331 ).
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