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   OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13   

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https://dejure.org/2018,51949
OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13 (https://dejure.org/2018,51949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2018 - 10 Sch 12/13 (https://dejure.org/2018,51949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 10 Sch 12/13 (https://dejure.org/2018,51949)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Diesen Beschluss hat der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde der Schiedsbeklagten aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (Beschl. v. 02.05.2017, AS III 92; veröffentlicht in NJW 2018, 70); noch zu prüfen sei, inwieweit sich ein Aufhebungsgrund daraus ergebe, dass der damalige Vorgesetzte des Sachverständigen zuvor bei der Schiedsklägerin beschäftigt gewesen sei und der Sachverständige dies nicht offengelegt habe.

    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen (Rechtsbeschwerde-Entscheidung = NJW 2018, 70 Rn. 46).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 2/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Kann der Antrag auf Vollstreckbarerklärung nicht mehr zurückgenommen werden, ist damit der ursprüngliche Aufhebungsantrag erledigt (vgl. OLG Stuttgart SchiedsVZ 2014, 307).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2010 - 1 W 5/10

    Schadenersatzprozess wegen Arzt- und Krankenhaushaftung: Ablehnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Im Allgemeinen genügt es nicht, dass der Sachverständige und eine der Parteien jeweils in beruflichen Beziehungen zu einem Dritten stehen (OLG Stuttgart VersR 2010, 499).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Gründe in der Person eines Dritten hingegen lassen die Unvoreingenommenheit des Richters oder Sachverständigen nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einer Partei oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH NJW-RR 2011, 648 Rn. 2 m.w.N.).
  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Inwieweit die fehlende Offenlegung von Umständen, die für sich genommen nicht als Ablehnungsgrund ausreichen, aber als nicht ganz harmlos hätten offengelegt werden müssen, einen eigenen Ablehnungsgrund schaffen kann, ist Frage des Einzelfalls und insbesondere vom Gewicht der nicht offengelegten Umstände abhängig (im Regelfall verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 1036 Rn. 9 a.E.; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1036 Rn. 3; bei eindeutig ungeeigneten Umständen oder zweifelhafter Offenlegungspflicht verneinend: OLG München, Beschl. v. 10.07.2013 - 34 SchH 8/12, juris Rn. 69; KG SchiedsVZ 2010, 225; OLG Naumburg SchiedsVZ 2003, 134, 137 f.; im Regelfall bejahend - allerdings unter erhöhten Anforderungen an das Bestehen einer Offenlegungspflicht: MüKo-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1036 Rn. 25; BeckOK-ZPO/Vorwerk/Wolf/Eslami, 28. Ed., § 1036 Rn. 19; vgl. auch Senat, Beschl. v. 14.07.2006 - 10 Sch 1/06, juris Rn. 5; einen eigenen Ablehnungsgrund sogar generell verneinend: Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1036 Rn. 69, vgl. auch IBA-Guidelines Teil II Ziff. 5, wo ausschließlich auf die nicht offengelegten Umstände abgestellt wird).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2006 - 10 Sch 1/06

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterlassene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Inwieweit die fehlende Offenlegung von Umständen, die für sich genommen nicht als Ablehnungsgrund ausreichen, aber als nicht ganz harmlos hätten offengelegt werden müssen, einen eigenen Ablehnungsgrund schaffen kann, ist Frage des Einzelfalls und insbesondere vom Gewicht der nicht offengelegten Umstände abhängig (im Regelfall verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 1036 Rn. 9 a.E.; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1036 Rn. 3; bei eindeutig ungeeigneten Umständen oder zweifelhafter Offenlegungspflicht verneinend: OLG München, Beschl. v. 10.07.2013 - 34 SchH 8/12, juris Rn. 69; KG SchiedsVZ 2010, 225; OLG Naumburg SchiedsVZ 2003, 134, 137 f.; im Regelfall bejahend - allerdings unter erhöhten Anforderungen an das Bestehen einer Offenlegungspflicht: MüKo-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1036 Rn. 25; BeckOK-ZPO/Vorwerk/Wolf/Eslami, 28. Ed., § 1036 Rn. 19; vgl. auch Senat, Beschl. v. 14.07.2006 - 10 Sch 1/06, juris Rn. 5; einen eigenen Ablehnungsgrund sogar generell verneinend: Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1036 Rn. 69, vgl. auch IBA-Guidelines Teil II Ziff. 5, wo ausschließlich auf die nicht offengelegten Umstände abgestellt wird).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 233/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Verneint worden ist ein zur Befangenheit führendes Näheverhältnis etwa bei einer persönlichen Beziehung eines Sachverständigen zum Vorgesetzten einer Partei, solange nicht das Ergebnis des Gutachtens letztlich auch die Person dieses Vorgesetzten selbst oder auch dessen eigene wirtschaftliche Interessen betrifft (OLGR Saarbrücken 2008, 113; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 965 = BeckRS 2010, 30305; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 21).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30, 38 für staatliche Richter).
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Inwieweit die fehlende Offenlegung von Umständen, die für sich genommen nicht als Ablehnungsgrund ausreichen, aber als nicht ganz harmlos hätten offengelegt werden müssen, einen eigenen Ablehnungsgrund schaffen kann, ist Frage des Einzelfalls und insbesondere vom Gewicht der nicht offengelegten Umstände abhängig (im Regelfall verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 1036 Rn. 9 a.E.; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1036 Rn. 3; bei eindeutig ungeeigneten Umständen oder zweifelhafter Offenlegungspflicht verneinend: OLG München, Beschl. v. 10.07.2013 - 34 SchH 8/12, juris Rn. 69; KG SchiedsVZ 2010, 225; OLG Naumburg SchiedsVZ 2003, 134, 137 f.; im Regelfall bejahend - allerdings unter erhöhten Anforderungen an das Bestehen einer Offenlegungspflicht: MüKo-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1036 Rn. 25; BeckOK-ZPO/Vorwerk/Wolf/Eslami, 28. Ed., § 1036 Rn. 19; vgl. auch Senat, Beschl. v. 14.07.2006 - 10 Sch 1/06, juris Rn. 5; einen eigenen Ablehnungsgrund sogar generell verneinend: Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1036 Rn. 69, vgl. auch IBA-Guidelines Teil II Ziff. 5, wo ausschließlich auf die nicht offengelegten Umstände abgestellt wird).
  • OLG München, 05.11.2013 - 34 SchH 8/13

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Mitschiedsrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
    Nach Ablauf dieser Frist ist die Partei mit dem betroffenen Ablehnungsgrund präkludiert (MüKo-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1037 Rn. 30 ff.; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 1036 Rn. 15; vgl. auch OLG München SchiedsVZ 2013, 334).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

  • OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1991 - 11 W 11/91
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Es entspricht der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags nach § 1059 Abs. 3 ZPO eine Beschwer des Antragstellers voraussetzt (vgl. RG, Urteil vom 29. Oktober 1940 - VII 44/40, RGZ 165, 140, 142; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 10 Sch 12/13, juris Rn. 57; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1059 Rn. 66; BeckOK.ZPO/Wilske/Markert, 50. Edition [Stand 1. September 2023], § 1059 Rn. 17; Geimer in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 1059 Rn. 3; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1059 Rn. 5; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 1059 Rn. 77; Anders in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 1059 Rn. 4; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 2367 f.; Schwab/Walter aaO Kap. 25 Rn. 11; ähnlich Schütze/Thümmel, Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 7. Aufl., § 16 Rn. 44).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18

    Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines

    OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2018 - 10 Sch 12/13 -.
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