Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beseitigungsanspruch bei Verletzung des Namensrechts durch unbefugten Gebrauch des Signums einer Partei im Wahlkampf; Wiederholungsgefahr im Sinne des § 12 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) trotz Unterlassungserklärung bei gesamtschuldnerischer Haftung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 04.05.1972 - 1 O 99/72
- OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1810
Wird zitiert von ... (5)
- LG Köln, 06.02.2018 - 33 O 79/17
AFD-kritischer Blogger wegen Domain "wir-sind-afd.de" verurteilt
Der Name einer politischen Partei ist durch § 12 BGB geschützt (BGHZ 79, 265 - Vierte Partei; BGHZ 43, 245 - GdP; OLG Hamm, BeckRS 2013, 21344 - DIE GRÜNEN Marl; OLG Frankfurt, NJW 1972, 794; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810; OLG Hamburg, NJW 1959, 1927; LG Bielefeld, GRUR-RR 2004, 59 - Grün-Alternative-Liste; LG Hannover, NJW 1994, 1356; LG Hamburg GRUR-RR 2005, 66, 68 - Schill-Partei; vgl. RG, Urteil vom 13. Dezember 1911 - V 257/11 -, RGZ 78, 101-107 - Gesangverein Germania).Geschützt sind Interessen jeglicher Art. Politische Parteien haben ein schutzwürdiges Interesse daran, daß ihnen nicht bestimmte, ihrem Programm widersprechende Tendenzen untergeschoben werden (OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810, 1811;… Bamberger, in: BeckOK BGB, § 12, Rn. 89; Schlüter, JuS 1975, 559).
Die Klägerin braucht es sich nicht gefallen zu lassen, daß eine gegen sie gerichtete Parole in einer Weise verwendet wird, die durch den Gebrauch ihres Namens zunächst den Irrtum hervorruft, daß sie von ihr selbst stamme (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810, 1811).
- OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18
Domain "wir-sind-afd.de"
Demgegenüber hat die Klägerin auch angesichts erheblicher Medienpräsenz einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt, wobei die Abkürzung für die Klägerin wie bei anderen Parteien genauso kennzeichnungskräftig ist wie ihr voller Name (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 25, juris).Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 27, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga ).
Die Interessen des Beklagten, die von ihm vertretene kritische Meinung gegenüber der Klägerin unter der konkreten, von ihm gewählten, streitgegenständlichen Domain zu veröffentlichen, überragen indes nicht das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende namensmäßige Identitätsinteresse der Klägerin (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79 - Rz. 14, juris - Carrera ;… zu den geschützten Interessen des § 12 BGB Staudinger/ Habermann , 2013, BGB, § 12 Rz. 15), das im vorliegenden Fall durch ihren in Art. 21 Abs. 1 GG verankerten verfassungsrechtlichen Status noch verstärkt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 34 ff., juris).
- OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18
Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig
Demgegenüber hat die Klägerin auch angesichts erheblicher Medienpräsenz einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt, wobei die Abkürzung für die Klägerin wie bei anderen Parteien genauso kennzeichnungskräftig ist wie ihr voller Name (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 10 U 137/72 Rz. 25, juris).Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 10 U 137/72 Rz. 27, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 29.07.1999 3 W 107/99 Rz. 4, juris managermaga).
Die Interessen des Beklagten, die von ihm vertretene kritische Meinung gegenüber der Klägerin unter der konkreten, von ihm gewählten, streitgegenständlichen Domain zu veröffentlichen, überragen indes nicht das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende namensmäßige Identitätsinteresse der Klägerin (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.1981 I ZR 73/79 Rz. 14, juris Carrera;… zu den geschützten Interessen des § 12 BGB Staudinger/Habermann, 2013, BGB, § 12 Rz. 15), das im vorliegenden Fall durch ihren in Art. 21 Abs. 1 GG verankerten verfassungsrechtlichen Status noch verstärkt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 10 U 137/72 Rz. 34 ff., juris).
- OLG München, 13.04.1989 - 29 U 1558/88
Rechtliche Qualifizierung von behördlichen Informationen und Beratungen; …
Äußerungen einer Partei über das Verhalten einer anderen Partei sind als privatrechtliches Verhalten einzustufen; Klagen auf Unterlassung oder Widerruf solchen Verhaltens fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (OLG Karlsruhe in NJW 1972, 1810). - LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05
Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der …
Indes stand der Verfügungsklägerin ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 12 BGB zu in Anlehnung an die vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 1.9.1972 - 10 U 137/72, NJW 1972, 1810 ff = DÖV 1974, 285 zu einer Nutzung des Signums CDU für "falsche" Wahlplakate herausgebildeten Grundsätze.