Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32911
OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20 (https://dejure.org/2020,32911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.2020 - 6 VA 28/20 (https://dejure.org/2020,32911)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 6 VA 28/20 (https://dejure.org/2020,32911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 11.07.1988 - 7 U 74/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Der mit gerichtlichem Hinweis zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (NStZ 1988, 508 = VersR 1989, 66) sei nicht zu entnehmen, dass vorliegend der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei.

    Der Senat schließt sich der zu dieser Frage bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 1977 - VAs 2/77, HmbJVBl 1977, 78 = juris Rn. 2; OLG Köln, NStZ 1988, 508, 509; offengelassen wegen nach § 17a GVG bindender Verweisung: OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 20) und der nahezu einhelligen Meinung der Literatur (Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 23 Rn. 121; KK-StPO/Mayer, 8. Aufl. 2019, EGGVG § 23 Rn. 71; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Aug. 2020, EGGVG § 23 Rn. 108; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69 Rn. 227; grundsätzlich auch MünchKommStPO/Kunz, StrEG Einl. Rn. 32, § 13 Rn. 1) an, wonach die Verwaltungsentscheidung über die Entschädigung nicht Gegenstand des insoweit wegen § 13 Abs. 1 StrEG ausgeschlossenen Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG ist.

    Mit diesem (im Wesentlichen so bei juris als Orientierungssatz formulierten) Rechtssatz lassen sich die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in dessen Urteil vom 11. Juli 1988 - 7 U 74/88 (NStZ 1988, 508, 509) bei [II.] 1., denen der Senat sich insoweit anschließt, sinngemäß zusammenfassen.

    Wie das Oberlandesgericht Köln (NStZ 1988, 508, 509) zutreffend ausgeführt hat, sieht § 13 Abs. 1 StrEG seinem Wortlaut nach allerdings nur eine Klage gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Entschädigung vor.

  • OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12

    Strafverfolgungsentschädigung in Bayern: Entschädigungsanspruch einer durch eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Es kann mithin dahinstehen, ob hinsichtlich solcher Rechtsschutzbegehren, die Maßnahmen der Justizverwaltung im Zusammenhang mit § 10 StrEG zum Gegenstand haben, Verweisungen zwischen dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten tätigen Zivilgericht und dem Gericht des Verfahrens nach §§ 23 ff EGGVG ungeachtet dessen in Betracht kommen, ob die im jeweiligen Verfahrensrecht geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen gewahrt sind (siehe dazu OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 20).

    Der Senat schließt sich der zu dieser Frage bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 1977 - VAs 2/77, HmbJVBl 1977, 78 = juris Rn. 2; OLG Köln, NStZ 1988, 508, 509; offengelassen wegen nach § 17a GVG bindender Verweisung: OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 20) und der nahezu einhelligen Meinung der Literatur (Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 23 Rn. 121; KK-StPO/Mayer, 8. Aufl. 2019, EGGVG § 23 Rn. 71; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Aug. 2020, EGGVG § 23 Rn. 108; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69 Rn. 227; grundsätzlich auch MünchKommStPO/Kunz, StrEG Einl. Rn. 32, § 13 Rn. 1) an, wonach die Verwaltungsentscheidung über die Entschädigung nicht Gegenstand des insoweit wegen § 13 Abs. 1 StrEG ausgeschlossenen Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG ist.

    Auch eine Bindung des Zivilgerichts an die Tatsachenfeststellungen oder die Rechtsauffassung der Justizverwaltungsbehörde besteht nicht (OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12, juris Rn. 23; MünchKommStPO/Kunz, StrEG § 13 Rn. 13).

  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 82/88

    Anforderungen an Antrag im Betragsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Die Vorschriften der §§ 10 ff StrEG dienen damit nicht nur dem fiskalischen Interesse, Entschädigungsfälle nach einer gewissen Zeit abzuschließen (BT-Drucks. VI/460, S. 13; BT-Drucks. VI/1512, S. 4) und dem Staat alsbald einen Überblick über bestehende Entschädigungspflichten zu verschaffen, sondern auch der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten (BGHZ 108, 14).

    Insgesamt muss der Antrag aber das Begehren des Berechtigten so konkret erkennen lassen, dass es die zuständige Justizverwaltungsbehörde in die Lage versetzt, sogleich in eine erste Prüfung des Anspruchs einzutreten, wobei dem Antragsteller gegebenenfalls eine Ergänzung seiner Angaben und die Beibringung von Beweismitteln aufzugeben ist (BGHZ 108, 14, 20 mwN; MünchKommStPO/Kunz, StrEG § 10 Rn. 9 mwN).

  • BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    bb) Ein der Bindung entgegenstehender Rechtsverstoß ergibt sich auch nicht mit Blick darauf, dass ein Verweisungsbeschluss im Allgemeinen nur während des Rechtsstreits möglich ist, also insbesondere nach Ende der Anhängigkeit - wie hier aufgrund Klagerücknahme - ausgeschlossen ist und eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht nur wegen der noch zu treffenden Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt (BAG, NJW 2016, 3469 Rn. 12; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 660 mwN; OLG Köln, BauR 2003, 516; NK-VwGO/Ziekow, 5. Aufl., GVG § 17a Rn. 15; siehe auch die allg. Meinung zu § 281 ZPO, vgl. nur OLG Hamburg, NJOZ 2020, 103 f mwN; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Juli 2020, ZPO § 281 Rn. 4a ff mwN).

    Zudem würde selbst ein Verstoß dagegen keine Ausnahme von der Bindungswirkung einer nach § 17a Abs. 2 GVG ergangenen Verweisung rechtfertigen (vgl. BAG, NJW 2016, 3469 Rn. 13).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Denn die Höhe der Entschädigung ist durch § 7 StrEG gesetzlich festgelegt, wobei dort in § 7 Abs. 1 StrEG genannte Vermögensschaden nach §§ 249 ff BGB zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, NJW-RR 1989, 684 mwN; MünchKommStPO/Kunz, StrEG § 7 Rn. 8 mwN) und der allein im Fall der Freiheitsentziehung zu ersetzende Schaden, der nicht Vermögensschaden ist (§ 7 Abs. 1 StrEG), nach § 7 Abs. 3 StrEG durch bezifferten Tagessatz pauschaliert ist.
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    b) Von anfänglicher Erfolgsaussicht des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und Billigkeit einer Erstattungsanordnung nach § 30 Satz 1 EGGVG ist auch nicht deshalb auszugehen, weil ohne Rücknahme des Antrags möglicherweise dessen amtswegige Verweisung nach § 17a Abs. 2 GVG an das nach § 13 Abs. 1 StrEG für den Entschädigungsanspruch zuständige Landgericht in Betracht gekommen wäre (zur Erledigung vor einem erforderlichen Verweisungsantrag nach § 281 ZPO siehe allerdings BGH, NJW-RR 2020, 125 Rn. 10 ff).
  • BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, NJW 2014, 2125 Rn. 12 f; NJW-RR 2015, 957 Rn. 9 ff).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 7 OB 26/10

    Zulässigkeit einer Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    bb) Ein der Bindung entgegenstehender Rechtsverstoß ergibt sich auch nicht mit Blick darauf, dass ein Verweisungsbeschluss im Allgemeinen nur während des Rechtsstreits möglich ist, also insbesondere nach Ende der Anhängigkeit - wie hier aufgrund Klagerücknahme - ausgeschlossen ist und eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht nur wegen der noch zu treffenden Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt (BAG, NJW 2016, 3469 Rn. 12; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 660 mwN; OLG Köln, BauR 2003, 516; NK-VwGO/Ziekow, 5. Aufl., GVG § 17a Rn. 15; siehe auch die allg. Meinung zu § 281 ZPO, vgl. nur OLG Hamburg, NJOZ 2020, 103 f mwN; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Juli 2020, ZPO § 281 Rn. 4a ff mwN).
  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, NJW 2014, 2125 Rn. 12 f; NJW-RR 2015, 957 Rn. 9 ff).
  • OLG München, 28.11.2005 - 1 U 3275/05

    Nachschieben von selbstständigen Ansprüchen nach Ablauf der Frist des § 10 I 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
    Diese rechtliche Beurteilung ist auch im Schrifttum weitestgehend anerkannt (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., StrEG § 13 Rn. 1; Geppert in: LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69 Rn. 227; BeckOK-StPO/Cornelius, Stand Juli 2020, StrEG § 13 Rn. 1 mwN; BeckOK-OWiG/Grommes, Stand Juli 2020, StrEG § 13 Rn. 2; Geigel/Brodöfel, Haftpflichtprozess, Kap. 21 Rn. 192; Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, Teil I Rn. 304; siehe auch OLGReport München 2006, 313, 314; zweifelnd MünchKommStPO/Kunz, StrEG § 10 Rn. 30).
  • OLG Köln, 08.10.2002 - 7 U 109/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung

  • BGH, 26.06.1979 - 5 ARs (Vs) 59/78

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Vollzugsmaßnahme - Verbüßung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht