Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18417
OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16 (https://dejure.org/2017,18417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2017 - 16 UF 212/16 (https://dejure.org/2017,18417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2017 - 16 UF 212/16 (https://dejure.org/2017,18417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ; BGB § 203
    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 -, BGHZ 152, 217 -233, [...] Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 137/01

    Unterhaltsrecht: Verwirkung von Ansprüchen auf rückständigen Unterhalt; keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Eine Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen kann z.B. in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger auf von ihm geforderte Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners den Unterhaltsanspruch nicht beziffert oder eine Kürzung der laufenden Zahlungen des Unterhaltsschuldners hinnimmt (Senat, Urteil vom 25. Januar 2002 - 16 UF 137/01 - [...]; Viefhues, FuR 2017, 2ff).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Vor der Neufassung des § 207 BGB hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit nach § 204 S. 2 BGB a.F. der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegensteht, wenn aus besonderen Gründen sowohl die Voraussetzungen des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 -, [...] Rn. 3).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 709/80 -, BGHZ 84, 280 -284, [...] Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2010 - 13 WF 41/08

    Kindsunterhalt: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei bestehender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Dass der Antragsteller dringend auf Unterhalt angewiesen war, war für den Antragsgegner vor diesem Hintergrund nicht zwingend ersichtlich (vgl. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26. März 2010 - 13 WF 41/08 - [...] zu den besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung des Mindestunterhalts).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2011 - 10 UF 115/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Dementsprechend hat auch das Brandenburgische Oberlandesgericht nach der Neufassung des § 207 BGB entschieden, dass Ansprüche auf Kindesunterhalt verwirkt sein können, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 10 UF 115/10 - [...], Rn. 38; wohl ebs. OLG Naumburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 8 UF 181/12 - = Fam-RZ2014, 133, 134, zitiert nach [...]; Viefhues, a.a.O., S. 10).
  • OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Dementsprechend hat auch das Brandenburgische Oberlandesgericht nach der Neufassung des § 207 BGB entschieden, dass Ansprüche auf Kindesunterhalt verwirkt sein können, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 10 UF 115/10 - [...], Rn. 38; wohl ebs. OLG Naumburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 8 UF 181/12 - = Fam-RZ2014, 133, 134, zitiert nach [...]; Viefhues, a.a.O., S. 10).
  • OLG Köln, 07.12.2015 - 11 U 131/15

    Ansprüche aus einem Schuldschein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
    Vermittelnd vertritt das OLG Köln die Auffassung, dass die ratio legis des § 207 BGB besondere Umstände erfordere, die während der Dauer der Hemmung der Verjährung eine Verwirkung rechtfertigen würden (OLG Köln, Beschluss vom 07. Dezember 2015 - 11 U 131/15 - BeckRS 2016, 01549 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht