Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4778
OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22 (https://dejure.org/2023,4778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2023 - 12 U 165/22 (https://dejure.org/2023,4778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2023 - 12 U 165/22 (https://dejure.org/2023,4778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verjährung nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 214 BGB, § 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf Entfernung von grenznah auf dem Nachbargrundstück stehenden Nadelbäumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch Bäume auf dem Nachbargrundstück verursachte Immissionen; Unzumutbare Beeinträchtigung durch Bäume auf dem Nachbargrundstück; Verjährung des Entfernungsanspruchs von auf dem Nachbargrundstück gepflanzten Bäumen nahe der Grenze; Ansprüche aus nachbarrechtlichem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was verjährt ist, ist verjährt!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entfernung von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Baumfällung zwecks Abwehr von Immissionen bei Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs - Bei Verjährung des landesrechtlichen Beseitigungsanspruchs muss Nachbar Einwirkungen durch Laub und Nadeln hinnehmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was verjährt ist, ist verjährt! (IMR 2023, 246)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Geht es allein um die Abwehr von Einwirkungen durch das Abfallen von Laub, Nadeln oder Pflanzenteilen, so steht die Verjährung des landesrechtlichen Beseitigungsanspruchs dem Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB auf Entfernung der Bäume entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Rn. 31; vom 27.10.2017 - V ZR 8/17, juris Rn. 11; Sponheimer, in: Beck-OGK, Stand: 01.11.2022, § 1004 Rn. 28; Thole, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2019, § 1004 Rn. 128).

    Dieses kann im Grundsatz zwar einen Anspruch auf Rückschnitt bzw. Kürzung eines Baumes auf eine beiden Interessen gerecht werdende Höhe begründen (Senat, Urteil vom 14.08.2019 - 12 U 179/18, nicht veröffentlicht, S. 17; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Rn. 15, 17), nicht aber einen Anspruch auf vollständige Beseitigung: Ein solcher Anspruch kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Kläger ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18, juris Rn. 21).

    Die generelle Erhöhung des Reinigungsaufwandes durch pflanzliche Immissionen begründet einen Beseitigungsanspruch aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis grundsätzlich nicht (Senat, a.a.O. S. 18; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Rn. 17).

    Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17, juris, Leitsatz; vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Leitsatz 5).

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen ist eine Feststellungsklage dann zulässig, wenn sich die mutmaßliche Weiterentwicklung noch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.1952 - III ZA 20/52, juris Rn. 3).

    Für den Fall der späteren Veränderung der Verhältnisse hätte der Kläger nach § 323 ZPO vorgehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.1952 - III ZA 20/52, juris Leitsatz).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 8/17

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für erhöhten Reinigungsaufwand infolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Geht es allein um die Abwehr von Einwirkungen durch das Abfallen von Laub, Nadeln oder Pflanzenteilen, so steht die Verjährung des landesrechtlichen Beseitigungsanspruchs dem Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB auf Entfernung der Bäume entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Rn. 31; vom 27.10.2017 - V ZR 8/17, juris Rn. 11; Sponheimer, in: Beck-OGK, Stand: 01.11.2022, § 1004 Rn. 28; Thole, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2019, § 1004 Rn. 128).

    Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17, juris, Leitsatz; vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Leitsatz 5).

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Es handelt sich vielmehr um eine gemeinschaftsbezogene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die nur gemeinschaftlich vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.2019 - V ZR 136/18, juris Rn. 6).

    Ein solcher kommt auch nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung lediglich dann in Betracht, wenn durch die störenden Bäume eine über die Einwirkungen durch Laub- und Nadelbefall hinausgehende Substanzverletzung des beeinträchtigten Grundstücks vorliegt (vgl. Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03, juris Rn. 2, 17: Risse in der Garagenwand/Grenzmauer; vgl. auch Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18, juris Rn. 1, 22: Zurückschneiden von über die Grundstücksgrenze ragenden Ästen).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Dafür gibt das Gesetz den Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, der hier auf die Ursache der Eigentumsbeeinträchtigung zielt, nämlich auf die Entfernung der Störungsquelle in Gestalt der auf dem Grundstück der Beklagten stehenden Bäume (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03, juris Rn. 8).

    Ein solcher kommt auch nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung lediglich dann in Betracht, wenn durch die störenden Bäume eine über die Einwirkungen durch Laub- und Nadelbefall hinausgehende Substanzverletzung des beeinträchtigten Grundstücks vorliegt (vgl. Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03, juris Rn. 2, 17: Risse in der Garagenwand/Grenzmauer; vgl. auch Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18, juris Rn. 1, 22: Zurückschneiden von über die Grundstücksgrenze ragenden Ästen).

  • OLG Brandenburg, 17.06.2019 - 12 U 179/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Der Eigentümer von Bäumen muss diese nicht mehr zurückschneiden oder entfernen; der Nachbar muss ihr Höhenwachstum im Ergebnis dulden (so auch: Senat, Urteil vom 14.08.2019 - 12 U 179/18, dort S. 17, nicht veröffentlicht).

    Dieses kann im Grundsatz zwar einen Anspruch auf Rückschnitt bzw. Kürzung eines Baumes auf eine beiden Interessen gerecht werdende Höhe begründen (Senat, Urteil vom 14.08.2019 - 12 U 179/18, nicht veröffentlicht, S. 17; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, juris Rn. 15, 17), nicht aber einen Anspruch auf vollständige Beseitigung: Ein solcher Anspruch kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Kläger ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18, juris Rn. 21).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1988 - 9 U 228/87

    Auswirkung einer Baumschutzsatzung auf Nachbarrechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Im Übrigen hat er nichts dafür geltend gemacht, dass und wo Äste abgeschnitten werden müssten und könnten, um eine erhebliche Eigentumsbeeinträchtigung zu beseitigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1988 - 9 U 228/87, juris Rn. 30).
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Dieser Hilfsantrag ist auch ohne Anschlussberufung des Klägers Gegenstand des Berufungsverfahrens; über ihn ist zu entscheiden, wenn der Hauptantrag abgelehnt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12, juris Leitsatz 2, Rn. 9).
  • BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 233/21

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Eine derartige Klageerweiterung setzt voraus, dass Anschlussberufung eingelegt wurde (BGH, Urteile vom 31.08.2022 - VIII ZR 233/21, juris Rn. 69; vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12, juris Rn. 28 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2022 - 13 U 296/20, juris Rn. 23 f., 28).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22
    Etwaige Unsicherheiten bei der Berechnung der Anspruchshöhe sind ebenfalls unerheblich, da auf den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urteil vom 23.02.2001 - V ZR 389/99, juris Rn. 22).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 212/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Unklare Belehrung des

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16

    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell:

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

  • OLG Frankfurt, 16.05.2022 - 13 U 296/20

    Klageänderung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO

  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung

  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2020 - 12 U 113/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht