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   OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22   

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OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22 (https://dejure.org/2023,4202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2023 - 14 U 443/22 (https://dejure.org/2023,4202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2023 - 14 U 443/22 (https://dejure.org/2023,4202)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 249 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 264 Nr 2 ZPO
    Vorliegen eines Erledigungsereignisses bei einer einseitigen Erledigungserklärung in einem Diesel-Abgasskandalfall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041) kann der Geschädigte, der durch ein sittenwidriges Verhalten eines Dritten zu einem Vertragsschluss bewegt worden ist, den er ohne das sittenwidrige Verhalten nicht geschlossen hätte, neben der Rückgängigmachung des Vertrags gegenüber dem Dritten auch, wenn er am Vertrag festhalten will, Erstattung des objektiven Minderwerts zwischen Leistung und Gegenleistung verlangen.

    Abweichend von der allgemeinen Regel, dass es für die Berechnung des konkreten Schadens grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ankommt (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962, Rn. 57), ist für die Bemessung des sogenannten kleinen Schadensersatzes grundsätzlich zunächst der Vergleich der Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 23).

    Dies schließt eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Rahmen der Vorteilsausgleichung zwar nicht grundsätzlich aus, eine solche käme aber nur im Rahmen einer Vorteilsausgleichung bei Vorliegen des dafür notwendigen inneren Zusammenhangs zwischen erlangtem Vorteil und schadenstiftendem Ereignis in Betracht (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 23; BGH, Urteil vom 06.02.2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675, Rn. 21; BGH, Urteil vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75, NJW 1977, 1536).

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Der Kläger hat bereits nicht dargetan, seinen Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt zu haben (BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, Rn. 44, juris).

    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 26.02.2013, a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.05.2013, a.a.O., jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, Rn. 43, juris).

    Dies ergibt sich bereits aus § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil insoweit nur eine Nebenforderung betroffen war (BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, Rn. 44, juris).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, 286, Rn. 37; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 421/10, BeckRS 2013, 10761, Rn. 33, jeweils m.w.N.).

    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 26.02.2013, a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.05.2013, a.a.O., jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, Rn. 43, juris).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, 286, Rn. 37; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 421/10, BeckRS 2013, 10761, Rn. 33, jeweils m.w.N.).

    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 26.02.2013, a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.05.2013, a.a.O., jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, Rn. 43, juris).

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20, NJW 2021, 3594) tritt im Fall des Weiterverkaufs eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall, in dem der geschädigte Fahrzeugkäufer vom Fahrzeughersteller Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) verlangt, im Rahmen der Vorteilsausgleichung an die Stelle des bis zur Weiterveräußerung herauszugebenden und zu übereignenden Fahrzeugs der erzielte marktgerechte Verkaufserlös, der auf die Kaufpreiserstattung anzurechnen ist.
  • BGH, 06.02.2018 - II ZR 17/17

    Beitritt eines Anlegers als Kommanditist einer Anlagegesellschaft aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Dies schließt eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Rahmen der Vorteilsausgleichung zwar nicht grundsätzlich aus, eine solche käme aber nur im Rahmen einer Vorteilsausgleichung bei Vorliegen des dafür notwendigen inneren Zusammenhangs zwischen erlangtem Vorteil und schadenstiftendem Ereignis in Betracht (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 23; BGH, Urteil vom 06.02.2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675, Rn. 21; BGH, Urteil vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75, NJW 1977, 1536).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Dies schließt eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Rahmen der Vorteilsausgleichung zwar nicht grundsätzlich aus, eine solche käme aber nur im Rahmen einer Vorteilsausgleichung bei Vorliegen des dafür notwendigen inneren Zusammenhangs zwischen erlangtem Vorteil und schadenstiftendem Ereignis in Betracht (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 23; BGH, Urteil vom 06.02.2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675, Rn. 21; BGH, Urteil vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75, NJW 1977, 1536).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 14 U 443/22
    Abweichend von der allgemeinen Regel, dass es für die Berechnung des konkreten Schadens grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ankommt (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962, Rn. 57), ist für die Bemessung des sogenannten kleinen Schadensersatzes grundsätzlich zunächst der Vergleich der Werte von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 23).
  • LG Karlsruhe, 26.10.2023 - 22 O 5/21

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Wohnmobils

    Daneben setzt ein entsprechender Anspruch voraus, dass sich der Auftrag zunächst nur auf die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts beschränkt oder der Prozessauftrag jedenfalls unter der aufschiebenden Bedingung erteilt wird, dass zunächst vorzunehmende außergerichtliche Einigungsversuche erfolglos bleiben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2023 - 8 U 86/21, juris Rn. 175; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.2023 - 14 U 443/22, juris Rn. 25 ff.).
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