Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung nur bezüglich fälliger Unterhaltsansprüche; Folgen der Zugehörigkeit des pfändbaren laufenden Einkommens zur Insolvenzmasse im Mangelfall
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung des Verfahrens; Unterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren; Erfüllung der Erwerbsobliegenheit ; Insolvenzfreies Einkommen ; Unterhaltsberechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Verwendung der Abfindung zur Schuldentilgung
- zvi-online.de
ZPO § 240; InsO § 35; ZPO § 850c Abs. 1
Besserstellung der Unterhaltsgläubiger im Insolvenzverfahren bei Mangelfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; ZPO § 850c Abs. 1; InsO § 35
Zur Unterbrechung des Unterhaltsrechtssteits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Frage der Insolvenzmasse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 849 (Ls.)
- NZI 2004, 343
- FamRZ 2004, 821
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15
Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des …
Der Insolvenzeröffnung folgt keine einheitliche Unterbrechung des Verfahrens, sondern lediglich der Teil, der sich auf die Unterhaltsrückstände bezieht, wird unterbrochen und über künftige Unterhaltsansprüche des Verfahrens kann durch Teilbeschluss oder wie vorliegend nach Abtrennung des Verfahrens durch Beschluss entschieden werden (Senat, FamRZ 2006, 953; FamRZ 2004, 821;… FA-FamR, a.a.O. Rn. 210, 258;… Grandel, a.a.O. Rn. 11).Da die Lebensstellung von Kindern von den Eltern abgeleitet wird, findet die Bedarfsermittlung durch Berücksichtigung der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821;… OLG Nürnberg, a.a.O.).
- OLG Nürnberg, 04.10.2004 - 11 WF 2713/04
Kein Erfassen von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden …
Da Unterhaltsforderungen in jedem Zeitpunkt, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen, neu entstehen und monatlich im voraus zu erfüllen sind (§ 1612 Abs. 3 S. 1 BGB), sind die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Unterhaltsansprüche aus dem Insolvenzverfahren ausgeklammert (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31, 32; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821, 822; Hoppenz FF 2003, 158, 159). - OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 2 UF 209/05
Unterhaltsverfahren nach der Insolvenzeröffnung: Wiederaufnahme und anschließende …
Teilweise wird angenommen, dass keine Unterbrechung eingetreten ist, soweit das Verfahren Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 821, 822). - OLG Hamm, 31.05.2005 - 3 WF 179/05
Pfändbarkeit der Einkünfte eines selbständig tätigen Zahnarztes
Das Gesetz unterscheidet in §§ 850ff. ZPO zwischen Arbeitseinkommen und sonstigen Vergütungen: Für Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 ZPO gilt, dass es nur insoweit zur Insolvenzmasse gehört, als es den Pfändungsfreibetrag gemäß § 850c Abs. 1 ZPO übersteigt (z.B. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 821, 822). - OLG Köln, 15.04.2005 - 4 UF 20/05
Abänderung eines geschuldeten Kinderunterhalts bei Eröffnung der Insolvenz über …
Vorliegend hat das Familiengericht berücksichtigt, dass Gegenstand des Unterhaltsverfahrens nur noch das für die gewöhnlichen Gläubiger unpfändbare Vermögen ist, welches jedoch dem Zugriff der Unterhaltsgläubiger nicht entzogen ist (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821).
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