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   OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14   

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https://dejure.org/2014,19793
OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 1 AK 3/14 (https://dejure.org/2014,19793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar; Auslieferung eines serbischen Volkszugehörigen nach Kroatien; Prüfung der Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen; Überwiegen eines schutzwürdigen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 79 Abs 2 S 1 IRG, § 79 Abs 2 S 2 IRG, § 79 Abs 3 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG, Art 6 Abs 1 GG
    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines Serben mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nach Kroatien; Berücksichtigung sozialer Integration, Beherrschung deutscher Sprache und fester Arbeitsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar

  • rechtsportal.de

    Europäischer Haftbefehl des Gespanschaftsgerichts in Vukovar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollstreckung im Inland

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Lübeck, 14.02.2007 - 4 O 157/06

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Dies könnte dafür sprechen, dass gegen den Verfolgten, welcher nach den Ausführungen im Schriftsatz seines Rechtsbeistandes vom 28.04.2014 im Inland gehandelt haben will, entweder bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen ist oder die Einleitung eines solchen jedenfalls zu prüfen wäre (vgl. Senat NJW 2007, 2564).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10

    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Maßgeblich für diese Entscheidung ist, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe darauf abstellt, dass sich der Verfolgte nicht in das gesellschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland integriert habe, hat sie weiterhin nicht bedacht, dass seine Beherrschung der deutschen Sprache - auch wenn er sich im Inland noch nicht fünf Jahre ununterbrochen aufhalten sollte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141; ders. Urteil vom 06.10.2009, C -123/08 - Wolzenburg -, NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008) - ebenso für eine erfolgte soziale und gesellschaftliche Integration spricht wie der Umstand, dass seine beiden Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ebenfalls hier leben.
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Maßgeblich für diese Entscheidung ist, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe darauf abstellt, dass sich der Verfolgte nicht in das gesellschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland integriert habe, hat sie weiterhin nicht bedacht, dass seine Beherrschung der deutschen Sprache - auch wenn er sich im Inland noch nicht fünf Jahre ununterbrochen aufhalten sollte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141; ders. Urteil vom 06.10.2009, C -123/08 - Wolzenburg -, NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008) - ebenso für eine erfolgte soziale und gesellschaftliche Integration spricht wie der Umstand, dass seine beiden Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ebenfalls hier leben.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    In diesem Falle könnte es in Anbetracht einer Aufenthaltsdauer von nunmehr beinahe 4½ Jahren nahe liegen, dass durch eine Inlandsvollstreckung die Resozialisierungschancen merklich erhöht sind (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2014, 322, sowie Beschluss vom 13.05.2014 - 1 AK 48/14 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die Begründung eines festen Wohnsitzes erfordert das Merkmal nicht zwingend, jedoch wird vom Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Regelfall auszugehen sein, wenn sich der Verfolgte im Inland unter einem festen Wohnsitz angemeldet hat (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107; NStZ-RR 2011, 145; StraFo 2015, 384; Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12; vom 02.06.2014, 1 AK 3/14; vom 08.01.2015, 1 AK 119/14; vom 10.11.2015, 1 AK 111/14; vom 14.3.2016, 1 AK 109/15; Böhm in Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, a.a.O., Rn. 1089 ff. m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352).
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