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OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
- OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
- BGH, 07.06.2018 - I ZR 111/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LG Waldshut-Tiengen, 07.07.2016 - 1 O 45/16
Schadensersatzanspruch eines Tankstellenbetreibers gegen Mineralölverkäufer und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 07.07.2016, Az. 1 O 45/16, werden zurückgewiesen.das am 07.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen - 1 O 45/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- OLG München, 24.04.2015 - 25 U 4874/14
Zur Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers einer Tankstelle für …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Soweit in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 24.04.2015 - 25 U 4874/14) von einer "Überwachungspflicht des Tankstellenpächters beim Befüllen der Tanks" die Rede ist, liegt kein Fall der Divergenz vor, die einen Zulassungsgrund im Sinne von § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO darstellen würde. - BGH, 13.06.1985 - I ZR 12/83
Haftung des selbsteintretenden Spediteurs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Selbst wenn der Beklagte Ziff. 1 in dem mit der HMT mündlich geschlossenen Frachtvertrag insoweit keine ausdrückliche Regelung getroffen haben sollte, ist davon auszugehen, dass der Beklagte Ziff. 1 konkludent Entladepflichten übernommen hat, weil für den Transport der Kraftstoffe unstreitig Fahrzeuge einzusetzen waren, die über eine besondere Entladevorrichtung verfügten (vgl. BGH VersR 1985, 1035).
- BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05
Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Die besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention - insbesondere die Frage, ob der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat - sind lediglich auf Antrag einer Hauptpartei und nur im Verfahren nach § 71 ZPO zu prüfen (BGH NJW 2006, 773). - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Klägerin mit ihrer Klage nur reine Vermögensschäden geltend macht und die Zulässigkeit der Feststellungsklage daher davon abhängt, dass ein auf die Verletzungshandlung zurückzuführender Schadenseintritt wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 830; BGH NJW 1993, 648), liegt das erforderliche rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung vor. - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Klägerin mit ihrer Klage nur reine Vermögensschäden geltend macht und die Zulässigkeit der Feststellungsklage daher davon abhängt, dass ein auf die Verletzungshandlung zurückzuführender Schadenseintritt wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 2006, 830; BGH NJW 1993, 648), liegt das erforderliche rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung vor. - BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 U 122/16
Denn ein Kläger ist nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH NJW-RR 2016, 759).
- LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 1350/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstfahrt eines …
Im Rahmen Klageverfahren vor dem Sozialgericht Meiningen (S 9 U 122/16) gegen eine Rückzahlungsforderung trug der Kläger inhaltlich zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles vor.