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   OLG Karlsruhe, 02.08.1993 - 13 W 12/93   

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https://dejure.org/1993,10143
OLG Karlsruhe, 02.08.1993 - 13 W 12/93 (https://dejure.org/1993,10143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.1993 - 13 W 12/93 (https://dejure.org/1993,10143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 1993 - 13 W 12/93 (https://dejure.org/1993,10143)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 95
  • Rpfleger 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 31.05.1990 - 11 W 932/90

    Drittschuldnerprozeß; Absetzen der Kosten; Zwangsvollstreckungskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.1993 - 13 W 12/93
    Die Gegenmeinung (so insbesondere OLG München Jur. Büro 1990, 1355 = MDR 1990, 931= RPfl. 1990, 528; weitere Nachweise für die Gegenmeinung Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO; Zöller/Stöber aaO; Münch. Komm. ZPO /Karsten Schmidt aaO), der sich auch das Landgericht Freiburg im Nichtabhilfebeschluß vom 05.02.1993 angeschlossen hat, verneint die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten nach § 788 Abs. 1 ZPO mit der Begründung, jeder Gläubiger trage grundsätzlich das Prozeß- und Beitreibungsrisiko; dieser Grundsatz würde nach der bisher herrschenden Meinung in das Gegenteil verkehrt; nach der bisherigen Auffassung würde der Gläubiger einen überragenden Vorteil gegenüber dem Schuldner erhalten.
  • LG Traunstein, 03.03.2005 - 4 T 117/05

    Pfändung von Gehaltsansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung; Festsetzung von

    Der wohl überwiegende Teil der Rechtsprechung und das übereinstimmende Schrifttum ist jedoch der Auffassung, dass auch die durch einen Drittschuldnerprozess ausgelösten Kosten grundsätzlich als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden können (OLG Karlsruhe MDR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 02.08.1993 - 13 W 12/93] ; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1014; KG MDR 1989, 745; OLG Köln RPfleger 1974, 164; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 788 Rn. 13; Mü-Ko/Karsten Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 788 Rn. 13; Baumbach /Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 788 Rn. 22).

    Das Bestehen etwaiger materiell-rechtlicher Ansprüche ersetzt die Anwendung des § 788 Abs. 1 ZPO nicht (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 02.08.1993 - 13 W 12/93] ).

  • OLG Köln, 03.03.1998 - 25 WF 35/98
    Im übrigen läßt sich feststellen, daß die wohl herrschende Meinung im Grundsatz die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Drittschuldnerprozesses gegenüber dem Vollstreckungsschuldner bjaht (vgl. OLG Köln Rpfl 1974, 164; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 403; OLG Koblenz Rpfl 1987, 385; KG MDR 1989, 745 unter Aufgabe seiner früheren, gegenteiligen Rechtsprechung; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1014; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 614; LG Mannheim MDR 1989, 746; LG Oldenburg Rpfl 1991, 218; LG Rottweil Rpfl 1990, 265).
  • LG Leipzig, 21.01.2003 - 12 T 8009/02

    Erstattungsfähigkeit der einem Gläubiger im Rechtsstreit mit dem Drittschuldner

    Das Beschwerdegericht schließt sich der überwiegend vertretenen Ansicht an (Düsseldorf JurBüro 90, 1014; LG Köln, JurBüro 2000, 663 , OLG Karlsruhe, RPfleger 1994, 118; OLG Koblenz, JurBüro 1991, 602).
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