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   OLG Karlsruhe, 02.10.2012 - 18 WF 264/12   

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https://dejure.org/2012,32185
OLG Karlsruhe, 02.10.2012 - 18 WF 264/12 (https://dejure.org/2012,32185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2012 - 18 WF 264/12 (https://dejure.org/2012,32185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 18 WF 264/12 (https://dejure.org/2012,32185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 722
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18

    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 WF 72/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes; Gerichtsgebühren für ein

    cc) Die letztgenannte Ansicht hält der Senat für vorzugswürdig; er schließt sich hierbei insbesondere den überzeugenden, nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen des OLG Karlsruhe im Beschluss vom 02.10.2012 - 18 WF 264/12 - FamRZ 2013, 722f = ZKJ 2013, 80f m. Anm. Gottschalk an (ebenso zustimmend Scheider, Die Kosten in Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, NZFam 2014, 906, 907; Groß/Eser, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen, 5. Aufl. 2018, § 8 Lit H; Volker/Clausius/Wagner in Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, 3. Aufl. 2015, Rz. 8 zu § 165; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl. 2019, Rz. 197 Abschn. VI).
  • AG Flensburg, 30.06.2014 - 90 F 69/14

    Kindschaftssache: Erforderlichkeit einer Kostenentscheidung nach Beendigung des

    Da das Vermittlungsverfahren nach der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe v. 02.10.2012, 18 WF 264/12 - juris Rn. 14 ff.) und diversen Stimmen in der Literatur (Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch [Hrsg.], FamGKG - Handkommentar -, 2. Aufl. [2014], Nr. 1310 KV Rn. 57 m.w.N.; vgl. auch Thiel, ebd., § 45 FamGKG Rn.11 und Verfahrenswert-ABC Rn. 311; ders. In Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl. [2011], Rn. 8693; Lorenz in Zöller, ZPO, 30. Aufl. [2014], § 165 FamFG Rn. 10; Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl. [2014], § 165 Rn. 17; Klüsener, ebd., Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis, Teil 1 Gebühren, B. Abschnitt 1 - Kindschaftssachen Rn. 19 - jew. m.w.N.), welchen das zur Entscheidung berufene Gericht folgt, auch nicht mehr - wie noch vor Geltung des FamFG - gerichtsgebührenfrei ist, sondern eine Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 KV FamGKG anfällt, ist zwangsläufig in den Fällen, in denen das Vermittlungsverfahren nicht durch Feststellung der Erfolglosigkeit (§ 165 V 1 FamFG) und sich anschließendes Verfahren endet (§ 165 V 2 FamFG), über die Frage zu entscheiden, wer diese Gebühr - und ggf. zusätzlich entstandene Auslagen - zu tragen hat.
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