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   OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08   

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OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08 (https://dejure.org/2009,8560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2009 - 17 U 562/08 (https://dejure.org/2009,8560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 17 U 562/08 (https://dejure.org/2009,8560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der finanzierenden Bank wegen Verletzung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf versprochene Ausschüttungen eines Mietpools

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobilienanlage - Mietpoolausschüttungen - Kenntnis der Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Haftung der finanzierenden Bank wegen Verletzung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf versprochene Ausschüttungen eines Mietpools

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten der Bank bei Beitritt zu Mietpool

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet die finanzierende Bank für falsche Mietpoolangaben? (IMR 2010, 111)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Die hier vorgenommene Auslegung hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes nicht nur für vertretbar, sondern sogar für überzeugend gehalten (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 23).

    Dieser Stichtag ist jedoch für den Beginn der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht allein maßgeblich, weil zusätzlich noch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGHZ 171, 1, 8, Tz. 23 ff.; BGH WM 2008, 1260, Tz. 30 m.w.N.).

    Für die Frage, wann der Gläubiger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners besitzt, kann weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 Abs. 1 BGB a. F. zurückgegriffen werden (BGH WM 2008, 1260, Tz. 32 m.w.N.).

    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH WM 2008, 1260, Tz. 32 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28).

    Insbesondere liegt das erforderliche Feststellungsinteresse vor, nachdem die Schadensentwicklung nicht abgeschlossen ist und die Verluste der Kläger weiter anwachsen können, vgl. BGH WM 2008, 1260 Tz. 50, 51.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Nach den in den Urteilen vom 16.05.2006 dargestellten Grundsätzen zum Aufklärungsverschulden einer Kredit gebenden Bank wird bei evident unrichtigen Angaben des Vertreibers über ein Anlageobjekt widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat (BGHZ 168, 1 Tz. 50 ff.).

    Dafür streitet jedenfalls eine Vermutung (BGHZ 168, 1).

    Nach der Lebenserfahrung, die von der Beklagten hier nicht widerlegt ist, ist auch davon auszugehen, dass sie bei einem entsprechenden Hinweis auf die Unrichtigkeit der maßgebenden Rechnungsgrößen in der Berechnung des erforderlichen Eigenaufwands von diesem Recht Gebrauch gemacht und die Immobilie mangels Rentabilität nicht erworben und daher weder das Vorausdarlehen bei der L. Bank noch die beiden Bausparverträge bei der Beklagten abgeschlossen hätten (vgl. BGH WM 2004, 422 juris Tz. 28; BGHZ 168, 1, 26, Tz. 61).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten genügte für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools nicht (BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 30).

  • OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 257/08

    Pflicht des Wertpapierhandelsunternehmens zur Aufklärung von Kunden über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 07.02.2008 - 19 U 3041/07) und Celle (WM 2009 1794, 1797).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Schließlich besteht bei einer anderen Entscheidung die Gefahr, dass der Anleger wirtschaftlich besser gestellt wird, als wenn er eine Anlage überhaupt nicht getätigt hätte, weil die steuerrechtliche Lage bei Rückabwicklung der Vermögensanlage bei den Finanzämtern und in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung keineswegs klar und unumstritten ist, jedenfalls wenn eine Schadensersatzleistung Zug um Zug gegen Eigentumsübertragung an den nicht mit dem Verkäufer identischen Darlehensgeber erst nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren - wie hier - zufließt, was (anders als bei einer Rückabwicklung zwischen den Kaufvertragsparteien; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.06.2008 - VII ZR 215/06, Tz. 10 f.) einem Veräußerungsvorgang gleichstehen und dazu führen könnte, dass der Erstattungsbetrag dem Anleger als Verkaufserlös der Immobilie ungeschmälert verbleibt (ohne Rücksicht auf die vom Kläger gezogenen Steuervorteile aus der AfA).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Wird die auf Jahre hinaus konzipierte steuerwirksame Anlage später im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt, gibt es nach Auffassung des Senats keine Grundlage für eine Vermutung oder Schätzung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen (BGH NJW 2006, 499).
  • OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 07.02.2008 - 19 U 3041/07) und Celle (WM 2009 1794, 1797).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Die vorprozessuale anwaltliche Geschäftsgebühr ist eine Nebenforderung i. S. des § 4 ZPO, die nicht streitwerterhöhend wirkt, solange die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH NJW-RR 2008, 374).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Zwar muss der Richter bei der Schadensbetrachtung im Rahmen des § 287 ZPO auch in die Zukunft blicken (BGH NJW-RR 2001, 1450, Tz. 15 f.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGHZ 170, 260, 271, Tz. 28).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • OLG Köln, 20.06.2012 - 13 U 194/08

    Wirksamkeit einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht; Haftung des

    Der Senat ist zudem davon überzeugt, dass weder der Zeuge Q2 noch andere Mitarbeiter der Beklagten die Augen vor einer - unterstellt - arglistigen Täuschung der Kläger verschlossen haben, was einer positiven Kenntnis gleichzustellen wäre (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 2.12.2009 - 17 U 562/08, Juris Rz. 65).
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