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   OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05   

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https://dejure.org/2006,6561
OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05 (https://dejure.org/2006,6561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.2006 - 14 Wx 52/05 (https://dejure.org/2006,6561)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 14 Wx 52/05 (https://dejure.org/2006,6561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang des Vorschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschusserhebung für den Antrag auf Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Erhebung von Auslagen für die an jeden Wohnungseigentümer vorzunehmenden Zustellungen

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 8; ; KostO § 137 Nr. 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Bedeutung des Kostenvorschusses im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Kostenvorschuss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 108
  • ZMR 2006, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    a) Da die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallenden wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren einen Antrag voraussetzen (§ 43 Abs. 1 WEG), handelt es sich bei ihnen um Antragsverfahren i.S.v. § 8 KostO (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 342; Wenzel, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2005, Rdn. 5 zu § 48).

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    Dies bedeutet, daß es regelmäßig gerechtfertigt ist, die Antragsschrift vor Eingang des Vorschusses nicht zuzustellen (OLGR Frankfurt 2005, S. 20; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Rdn. 75 zu § 48; ähnlich Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48), das Verfahren ruht dann (BVerfGE 10, S. 264 ff., 269; Lappe, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, Rdn. 10 zu § 8; Waldner, in: Rohs/Wedewer, KostO, Losebl., 2. Aufl. - 88. Akt. 2004 -, Rdn. 15 zu § 8 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 20 W 238/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Abhängigkeit der Vornahme eines Geschäfts von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    Dies bedeutet, daß es regelmäßig gerechtfertigt ist, die Antragsschrift vor Eingang des Vorschusses nicht zuzustellen (OLGR Frankfurt 2005, S. 20; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Rdn. 75 zu § 48; ähnlich Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48), das Verfahren ruht dann (BVerfGE 10, S. 264 ff., 269; Lappe, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, Rdn. 10 zu § 8; Waldner, in: Rohs/Wedewer, KostO, Losebl., 2. Aufl. - 88. Akt. 2004 -, Rdn. 15 zu § 8 m.w.N.).
  • KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05
    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06

    Antragsverfahren: Umfang der Kostenhaftung des Antragstellers

    Bei dem hier vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Antragsverfahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; vgl auch OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 108; Staudinger/Wenzel, WEG 13. Bearb. 2005 § 48 Rdnr. 5), weshalb § 2 Nr. 1 KostO einschlägig ist.
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